Die Landesregierung kündigt an, es gebe fast eine halbe Milliarde mehr Geld für die Kommunen im Zusammenhang mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz. Wer die Grundrechenarten beherrscht sieht schnell, dass hier Rechenkosmetik betrieben wird.
Rechnet man nämlich nach – und das haben die Kommunalen Spitzenverbände gemeinsam getan –, dann reden wir gerade mal über rund 50 Millionen Euro, wenn man ehrlich miteinander umgeht.
Der Verbundsatz wird nun gesplittet und in Teilen von 21 % auf 27 % erhöht und in den Steuerverbund werden die Erhöhungsbeträge aus der Gewerbesteuerumlage einbezogen. Das ergibt eine Erhöhung der Verbundmasse um 124 Mio. Euro auf der Einnahmenseite. Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille zeigt neue Befrachtungen des kommunalen Finanzausgleichs in Höhe von rund 74 Mio. Euro. Wer rechnen kann: Die Operation ergibt 50 Mio. Euro plus. Die 74 Mio. Euro setzen sich zusammen aus:
Zusätzlichen Kosten für den Bezirksverband Pfalz in Höhe von 21 Mio. Euro, Ausgleich von Bußgeldeinnahmen in Höhe von 15 Mio. Euro sowie Integrationsmaßnahmen in Höhe von 38 Mio. Euro. Ob die verbleibenden 50 Mio. Euro als ein mehr als spürbarer Beitrag des Landes im Sinne des VGH-Urteils betrachtet werden können, ist angesichts der von Professor Martin Junkernheinrich berechneten Deckungslücke von jährlich 900 Mio. Euro oder der aktuellen Nettobelastungen im Sozialbereich von jährlich ca. 1,7 Mio. Euro mehr als fraglich.
Viel problematischer ist aber, dass der KFA mit neuen Aufgaben befrachtet wird, die steigende Ausgaben zu Lasten der Kommunen nach sich ziehen können, und die der Transparenz des Systems auf keinen Fall dienen.
Gleichzeitig führt die Umetikettierung der Schlüsselzuweisungen zu einer massiven Benachteiligung des ländlichen Raums. Denn der Zuwachs 2014 fließt zu 66 Euro/EW an die kreisfreien Städte und zu 37/EW Euro an die Landkreise. Für unsere kommunale Ebene bleiben gerade mal 2 Euro/EW. Über eine solche Umverteilung und Benachteiligung kann man nur staunen.
Denn im Zusammenhang mit dem kommunalen Entschuldungsfonds hat sich der kreisangehörige Bereich zugunsten der Städte und Landkreise mehr als solidarisch gezeigt. Wir hatten sogar zugestimmt, dass die kreisfreien Städte über zwei Jahre nur 1/6 statt 1/3 Eigenfinanzierung erbringen müssen, um eine landesweite Lösung der Landesregierung zu ermöglichen. Und das, obwohl durch die Verlagerung der Sozialverwaltung auf die Kreise und die ARGEn seit dem 01.01.2005 wir nicht nur 25% der Sozialausgaben, sondern darüber hinaus auch noch die Personal- und Sachkosten zusätzlich über die Kreisumlagen mitfinanziert haben und dadurch die Verschiebung der Kosten 2007 mit erklärbar ist. Das scheint völlig in Vergessenheit geraten zu sein.
Unsere Ebene trifft es noch viel härter, wenn man die bisherige Verteilung betrachtet. Denn nach der bisherigen Verteilung hätten die kreisangehörigen Gemeinden wesentlich mehr aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist aber für die Zukunft mehr als deutlich. Die finanzielle Situation muss für alle kommunalen Ebenen verbessert werden.
Hinzu kommt, dass das Land sich am Komplex Kindertagesstätten/Kinderbetreuung lediglich mit gerade mal rund 10% außerhalb des KFA beteiligen will. Auch hier bleiben die Kommunen bei den dauerhaft zu erwartenden Kostensteigerungen weitgehend alleine.
Die jetzt vom Land vorgenommene alleinige Betrachtung des Finanzsaldos lässt auch die hohen Belastungen der Kommunen aus den aufgelaufenen Kassenkrediten von derzeit rund 6 Milliarden. Euro außen vor. Die fehlende Finanzierung von Versorgungslasten oder die Unterhaltungsrückstände bei dringend notwendigen Investitionen im Straßenbereich oder in der Infrastruktur bleiben bei der reinen Betrachtung des Finanzierungssaldos außen vor.
Dabei bleibt bei einem großen Teil der Kommunen fraglich, ob positive Finanzierungssalden in den nächsten Jahren überhaupt erzielt werden können, wenn selbst die sich günstig entwickelnden Steuereinnahmen die weiterhin insbesondere im Jugendbereich und bei der Eingliederungshilfe erheblich steigenden Belastungen auch nicht einmal ansatzweise auffangen können. Die Kommunalen Spitzenverbände haben dies auch in ihrer gemeinsamen Presseerklärung zum Gesetzentwurf deutlich zum Ausdruck gebracht.
Wir haben seitens der Geschäftsstelle die angekündigten Beträge vertieft aufgearbeitet und das unseren Mitgliedern zur Kenntnis gebracht.
Schon aus der bisherigen Diskussion in der Enquete-Kommission Kommunale Finanzen waren keine Golddukaten zu erwarten. Aber dass es sogar weniger ist, ist für die Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden nicht hinnehmbar.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 03/2013
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied desGemeinde- und Städtebundes