Die fünfte Jahreszeit ist vorbei


Auch die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin gibt keinen Hoffnungsschimmer. Im Gegenteil. Aus ihren Ausführungen kann man nicht den Eindruck gewinnen, sie möchte hier eine Deckungslücke wirklich schließen. Sie redet vielmehr davon, dass das Land einen „spürbaren“ Beitrag leisten will,  um im horizontalen Ausgleich eine andere Verteilung für die bei den Sozialausgaben besonders belasteten kreisfreien Städte und Kreise zu ermöglichen.

Ich bin mir sicher, dass dies nicht im Sinne des Urteils des VGH ist. Denn dort wird unabhängig von den horizontalen Ausgleichsmechanismen erst einmal verlangt, dass ein „erheblicher“ Mitteleinsatz des Landes in den Topf, das heißt den vertikalen Ausgleich, kommen muss. „Erheblich“ ist aber mehr als die in der Regierungserklärung genannten 500 Mio. Euro innerhalb von drei Jahren. Auch der Bezug auf den (kameralen) Finanzierungssaldo kann niemals ausreichend sein. Also haben die Kommunalen Spitzenverbände erneut ihre Position in einem gemeinsamen Schreiben deutlich gemacht, um hier „klare Kante“ zu zeigen.

Wir auf der Ebene unserer Kommunen zahlen in diesem Paket immer über die Umlagen mit! Und mehr als zwei Drittel unserer Kommunen haben unausgeglichene Haushalte. Es muss doch allen Beteiligten darum gehen,  nicht zwei Bereiche der Kommunen im horizontalen Bereich besser zu versorgen, sondern Ziel muss sein, allen Gebietskörperschaftsgruppen eine bessere Ausgangslage zu ermöglichen. Und da sind alle Parteien im Landtag gefordert.

Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht vor ein paar Tagen in Sachen Malbergweich gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm auch der Landespolitik deutlich ins Stammbuch geschrieben: Gemeinden, Landkreise und Land sind keine Notgemeinschaft! Die aufgabenangemessene Finanzausstattung ist ein absolutes Grundrecht der Gemeinden, das nicht zur Disposition des Staates steht. Dieses Recht werden wir einfordern und auch insoweit sehr genau darauf achten, wie hier agiert wird.

In Sachen KVR hat die Ministerpräsidentin ein Angebot für die Fälle unterbreitet, in denen es um kreisüberschreitende Lösungen für die Zukunft geht. Solche Ansätze sind grundsätzlich zu begrüßen. Ob dies allerdings auch im Einzelfall zu vernünftigen Lösungen führen wird, bleibt abzuwarten. Auch hier gilt: Man muss es sowohl beim Land als auch vor Ort wollen!


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 02/2013

Winfried Manns

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes