Die Notbremse der Landesregierung greift nicht


Ende 2012 hat die Höhe der Liquiditätskredite mit 6,1 Milliarden einen neuen Rekordstand erreicht. Mit 1.526 Euro je Einwohner ist das nach dem Saarland die höchste Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland.

Und der Rechnungshof bestätigt, dass auch der Kommunale Entschuldungsfonds nur bedingt Wirkungen zeigt, weil den unter drastischen Sparmaßnahmen erzielten Entlastungen der Kommunen nur eine teilweise Tilgung der Altschulden und trotzdem deutlich höhere Schuldenaufnahmen gegenüberstehen.

Der Rechnungshof hält auch die derzeitige gesetzlich geplante Neuregelung des Finanzausgleichs für wenig durchschlagskräftig, weil dort voraussichtlich lediglich 50 Millionen Euro an zusätzlichen Landesmitteln in den vertikalen Finanzausgleich eingebracht werden. Das haben wir angemahnt.

Dass der Rechnungshof nun diese von uns seit Jahren beschriebene Schieflage in dieser Weise aufgreift, müsste eigentlich dazu führen, dass bezüglich des neuen Kommunalen Finanzausgleichs bei der Landesregierung etwas mehr Bewegung erkennbar wird. Das Erstaunliche an dieser Situation ist, dass der Rechnungshof erst jetzt unsere wesentliche jahrelange Kritik voll inhaltlich übernommen hat.

Im gleichen Bericht hat der Rechnungshof zu Recht kritisiert, dass in vielen Kommunen die gesetzlichen Fristen für die Feststellung der Jahresabschlüsse noch nicht eingehalten werden. Gleichzeitig hat er die Kommunen zu verstärkten Anstrengungen bei der Verbesserung der Haushaltssituation aufgefordert und dabei insbesondere Organisationsstraffungen und Personalaufwandsreduzierungen gefordert.

Er begrenzt dies aber im Wesentlichen auf zwei Bereiche: auf die Personalsituation in den Bauhöfen und die Organisation und den Personalbedarf der Sozialämter. Umso erstaunlicher ist es dann, wie auf diese berechtigte Kritik des Rechnungshofes seitens der Landesregierung und der sie tragenden Parteien reagiert wird: Der Innenminister fordert unter Anerkennung der Tatsache, dass die Landesregierung alleine die Finanzen der Kommunen nicht sanieren kann, weitere substanzielle Beiträge des Bundes. Die SPD-Landtagsfraktion meint lediglich, der Kommunalbericht beschreibe die sehr schwierige Finanzsituation der Kommunen in Rheinland-Pfalz deutlich, fordert aber gleichzeitig, dass die Kommunen selbst zu finanziellen Anstrengungen aufgefordert bleiben.

Die GRÜNEN gehen von einer wesentlichen Entlastung durch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs aus, obwohl der Rechnungshof dies ausdrücklich verneint, und wollen natürlich auch, dass die Kommunen auf der Ausgabenseite Disziplin wahren und alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, was wir selbstverständlich auch in den letzten Jahren getan haben. Um es flapsig zu formulieren wird gesagt, der Bund muss etwas tun oder egal was der Rechnungshof sagt, wir entlasten euch doch genügend, aber in erster Linie ist der Anspruch an die Kommunen: Ihr müsst es selber machen.

Mir persönlich fehlt bei diesen Aussagen der erkennbare Wille der Landesregierung und der sie tragenden Parteien, den Kommunen mit der Änderung des neuen Kommunalen Finanzausgleichs tatsächlich eine solide finanzielle Basis zu schaffen. Nur damit das noch einmal deutlich wird: Auch wir fordern weitere Verbesserungen und finanzielle Beteiligungen des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe. Aber wir verlangen auch sowohl beim Bund und beim Land, die Aufgabendisziplin, die wir in den letzten Jahren auf der kommunalen Ebene in wesentlichen Teilen gehalten haben und die bei uns immer wieder eingefordert wird, die wir aber an anderer Stelle wegen ständiger Wohltaten, die in der Politik verkündet werden, so nicht erkennen können.

Nun höre ich, dass die Anhörung im Innenausschuss ohne die kommunalen Spitzenverbände stattfinden soll? Obwohl wir alle – Städte, Kreise und Gemeinden- doch wohl die sind, die die Konsequenzen dieses Gesetzes tragen müssen. Scheut man etwa die Konfrontation mit der Realität?

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 06/2013