Eckpunktepapier in der Enquête beschlossen


Alle Beteiligten an der Enquête waren auf der Basis der von den Sachverständigen Prof. Dr. Martin Junkernheinrich und Frau Prof. Dr. Gisela Färber vorgelegten Statements auf der Grundlage des Gutachtens des ifo-Instituts und auf der Basis der gemeinsamen Vorschläge der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf dem Weg zu einem konsensfähigen Papier.

Zwei Punkte jedoch haben im Wesentlichen ein gemeinsames Papier der im Landtag vertretenen Parteien verhindert:

  1. Der Vorschlag von SPD und Grünen enthält keine Entlastung bei den Soziallasten außerhalb des kommunalen Finanzierungsausgleichs, so wie es auch im Gutachten des ifo-Instituts vorgeschlagen war
  2. Trotz des Vorschlags des ifo-Institutes, konsumtive Ausgaben völlig aus dem kommunalen Finanzausgleich herauszunehmen, war im Vorschlag von SPD und Grünen eine auch zeitlich gestreckte Herausnahme der gesamten Personalkostenzuschüsse für Kindertagesstätten nicht vorhanden.

Zusätzlich hatte die CDU-Fraktion angemahnt, einen Betrag zu beziffern, der im nächsten und in den darauf folgenden Jahren zur Schließung der Deckungslücke vorgesehen werden sollte. Sie hat auch die Forderung der kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen, die beiden eben genannten Punkte des ifo-Institutes im Rahmen einer neuen Regelung des kommunalen Finanzausgleiches zu unterstützen. Die Fraktionen der Regierungskoalitionen waren jedoch nur bereit, darauf hinzuwirken, dass ab 2014 ein positiver Finanzierungssaldo insgesamt erreicht wird. Maßstab dafür soll der durchschnittliche kommunale Finanzierungssaldo der letzten 10 Jahre sein, der bei etwa minus 430 Mio. Euro jährlich liegt.

Für eine nachhaltige Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz ist es jedoch wichtig, zwei weitere Bedingungen zu konkretisieren.

  1. Im kommunalen Haushaltsergebnis müssen auch die Kosten der Kreditfinanzierung, vor allem der Kassenkredite, erwirtschaftet werden. Es ist also zumindest, solange es Kassenkredite gibt, ein ebenso so hoher Überschuss im laufenden Geschäft zu erzielen, dass auch die Kreditbeschaffungskosten (Zinsen) finanziert werden können.
  2. Der Haushaltsausgleich nach neu eingeführtem doppischen Rechnungswesen fordert auch einen Ausgleich für nicht sofort finanzwirksame Aufwendungen, Abschreibungen und finanzielle Vorgriffe auf die Zukunft, bspw. die Pensionslasten. Auch dies ist daher mit zu finanzieren. 

Darüber hinaus müssen alle Kommunen, die am KEF teilnehmen, mittelfristig Überschüsse im Ergebnishaushalt erwirtschaften können, um die Altschulden schrittweise zu tilgen. Das hilft bei der Reduzierung der Kreditfinanzierungskosten. Nur so ist eine konsequente Umsetzung des kommunalen Entschuldungsfonds überhaupt möglich.

Eine reine Betrachtung des positiven Finanzierungssaldos berücksichtigt deshalb diese notwendigen weiteren Voraussetzungen nicht in ausreichendem Maße.

Ich will hier darauf verzichten, die aus meiner Sicht konsensfähigen Punkte bis in den horizontalen Finanzausgleich, die ein gemeinsames Eckpunktepapier ermöglicht hätten, aufzuzeigen.Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass nach unserer Auffassung von allen in der Enquête angesprochenen Problemstellungen in mehr als drei Viertel der Punkte bereits Konsensfähigkeit bestand. Deshalb werden wir seitens der kommunalen Spitzenverbände versuchen, bevor im Februar in das Gesetzgebungsverfahren eingetreten wird, unsere Position gemeinsam noch einmal, sowohl gegenüber den im Landtag vertretenden Fraktionen, als auch den Mitgliedern der Enquête-Kommission, deutlich zu machen und auch die in dieser Angelegenheit eingebundenen Ministerien noch einmal darüber zu unterrichten.

Um es deutlich zu sagen, uns wäre ein gemeinsames Papier, in dem die offen gebliebenen Punkte streitig dargestellt worden wären, lieber gewesen als eine mehrheitlich verabschiedende Willenserklärung der beiden Regierungsparteien. Wir werden versuchen, unseren Einfluss im Gesetzgebungsverfahren, sowohl gegenüber Parlament als auch Landesregierung, geltend zu machen, um die Sache der kommunalen Finanzen für die Zukunft wenigstens angemessen zu sichern.

Ihr Winfried Manns


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 01/2013

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes