Wie dies allerdings umgesetzt werden soll, macht uns in erheblichem Maße Sorgen. Nachdem aufgrund der Frist für die Stellungnahmen die Septembersitzung des Landtages nicht für die Behandlung in Frage kommt und für die Sitzung im Oktober die Haushaltsberatungen auf der Tagesordnung stehen, bleibt dem Grunde nach nur wenig Zeit, um diese Gesetze noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Hinzu kommt, dass der Landtag bis Ende des Jahres auch noch ein neues Gesetz zum kommunalen Finanzausgleich verabschieden muss. Durch die auf den 25. Mai 2014 vorgezogenen Kommunalwahlen ist es nämlich erforderlich, die Listenaufstellung für die Wahl der neuen Räte spätestens im Januar/Februar in Angriff zu nehmen. Nur so kann überhaupt ein geordnetes Wahlvorbereitungsverfahren umgesetzt werden.
Auch die große Baustelle LFAG - Kommunaler Finanzausgleich hält uns weiterhin auf Trab. Wir haben gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden noch einmal darauf hingewiesen, dass die vom Land geplante neue Regelung mit einem Beitrag von ca. 50 Millionen mehr aus Landesmitteln aus unserer Sicht nicht ausreicht, eine den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs entsprechende Neuregelung zu finden. Um allen Ortsgemeinden klarzumachen, in welcher Situation sie sich in Zukunft befinden, wenn es bei der vom Land vorgeschlagenen neuen gesetzlichen Regelung bleibt, haben wir auch unter Berücksichtigung der Anhebung der Durchschnittswerte bei den Schlüsselzuweisungen A und ihrer stufenweisen Reduzierung wieder auf 75 % für alle Ortsgemeinden eine Berechnung durch Prof. Dr. Martin Junkernheinrich durchführen lassen.
Hier können alle Ortsbürgermeister für die nächsten Jahre nachvollziehen, wie sich ihre Schlüsselzuweisung jährlich verändert und mit welchen finanziellen Einbußen sie in diesem Bereich zukünftig zu rechnen haben. Wir haben diese Berechnungen über die Kreisgruppenvorsitzenden des GStB an alle Kollegen Verbandsbürgermeister weitergeleitet mit der Bitte, sie ihren Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen. Eines steht nach dieser Berechnung schon jetzt fest: Die Ortsgemeinden erhalten bis auf wenige Ausnahmen weniger als nach den bisher geltenden Regelungen.
Auch bei der dritten großen Baustelle sind wir weiterhin nicht zufrieden. Wir werden die Gespräche in Sachen Revisionsvereinbarung mit dem Land - ebenso wie die beiden Schwesterverbände Städtetag und Landkreistag - bis auf weiteres nicht weiterführen. Denn anders als im Jahre 2008 vereinbart, hat es keine auch nur annähernd vertretbare Regelung oder Anpassung seit dieser Zeit durch das Land gegeben. Unabhängig davon, dass die mit der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr verbundene Erwartung auf eine Drittelbeteiligung des Landes bei weitem nicht eingelöst wird.
Die Stadt Neustadt wird nicht nur gegen die Zuschussregelungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kindertagesstätten wegen des Rechtsanspruches klagen, sondern gleichzeitig auch die grundsätzliche Finanzierung – ein Drittel Bund, ein Drittel Land, ein Drittel Kommunen – mit rechtlich überprüfen lassen. Wie ich aus dem Bereich unserer Mitglieder höre, werden sich einige Kommunen aus dem Bereich des Gemeinde- und Städtebundes dieser Klage anschließen. Auch zwei Landkreise sollen überlegen, dieser Klage beizutreten.
In allen diesen Fällen geht es auch darum, von Seiten des GStB die Dinge so zu begleiten, dass unsere Mitglieder die Chance haben, gegen entsprechende Rechtsetzungen durch den Landtag auf dem Klageweg vorzugehen. Leider gibt es kaum noch Bereiche, in denen man auch nur ansatzweise den Versuch macht, über alle politischen Grenzen hinweg im Landtag und in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden für die Zukunft Lösungen zu erarbeiten. Für mich ist das nach fast 20 Jahren Verbandsarbeit eine etwas andere, aber keinesfalls vernünftige Bewältigung der anstehenden Probleme. Denn mit jeder rechtlichen Auseinandersetzung, selbst wenn sie von der kommunalen Seite gewonnen wird, beginnt eine neue Auseinandersetzung über zukunftsträchtige Lösungen.
Sollte sich aber die Art und Weise zur Lösungsfindung nicht ändern, werden wir weiterhin auch bei jeder neuen Lösung immer den Blick darauf richten müssen, ob wir nicht auch hier wieder eine Klärung vor Gericht anstreben müssen. Ich persönlich könnte mir eine wesentlich bessere Zusammenarbeit für die Zukunft vorstellen. Denn in all den angesprochenen Punkten ist es ja nicht so, dass von Seiten der kommunalen Spitzenverbände und insbesondere von Seiten des GStB keine Vorschläge gemacht worden wären, wie man die Dinge anders angehen kann. Mir scheint aber, dass über den alles überragenden Blick auf die Schuldenbremse so Manchem in Landesregierung und Landtag der Blick für Lösungsansätze, die diesen Ansatz gar nicht konterkarieren wollen, abhandengekommen ist.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 09/2013