In Sachen Kommunal- und Verwaltungsreform ist mittlerweile im Innenministerium eine „Arbeitsgruppe“ eingerichtet worden, die die jeweiligen Einzelgesetze für die vom Ministerrat beschlossenen Fusionen vorbereiten soll. Viele der betroffenen Kommunen werden die Begründungen zu dem jeweiligen Regierungsentwurf sehr genau prüfen. Denn hier liegen für die von einer Zwangsfusion betroffen Kommunen die Chancen, die Fusionsverpflichtung zu hinterfragen und rechtlich zu würdigen. Das Zeitfenster für die Umsetzung der Gesetzesvorhaben mit Anhörungen und Beteiligungen im Gesetzgebungsverfahren ist denkbar knapp, zumal die Kommunalwahl um ca. vier Wochen wegen der gleichzeitig stattfindenden Europawahl auf Ende Mai vorgezogen werden wird.
In Sachen Landesfinanzausgleichsgesetz kommt das Gesetzgebungsverfahren in Gang. In der Sitzung des kommunalen Rates am 08.04.2013 ist der Entwurf des Gesetzes mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert worden. Obwohl durchaus kleinere Zugeständnisse seitens des Innenministers in Aussicht gestellt worden sind, hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 16.04.2013 den die wesentlichen Grundlagen des Entwurfs nicht geändert.
Unsere gemeinsame Kritik an diesem Entwurf haben wir am 08.04.2013 in einer gut besuchten Pressekonferenz (SWR / Tageszeitungen / Hörfunk) deutlich gemacht. Sowohl Städtetag als auch Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund halten die vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellten 50 Millionen Euro nicht für einen spürbaren Beitrag und beklagen insbesondere die geplante Umverteilung, weil sie dem Ziel des VGH, alle kommunalen Ebenen sollten besser, nicht gerecht wird.
In Sachen U3-Ausbau haben wir erneut den Versuch unternommen, die Bundesmittel von 27,2 Millionen aus dem Fiskalpaket (für uns) nutzbar zu machen und trotzdem unter Beachtung der Revisionsklausel der Vereinbarung aus 2008 sowohl rückwirkend als auch für die Zukunft eine Lösung zu finden. Hier deutet sich eine Verständigung an. Allerdings sind zusätzliche originäre Mittel für 2014/15 seitens des Landes bislang hierfür nicht vorgesehen. Die Lösung muss in jedem Fall so aussehen, dass alle Bauträger von Kindertagesstätten gleichbehandelt werden.
In Sachen Jagdverordnung hat die Landesregierung dieses Mal allen Versuchen des Landesjagdverbandes widerstanden, im Gesetzgebungsverfahren auf diejenigen einzugehen, die am meisten „Laut“ geben. Die Umweltministerin hat die lautstarke Kritik des Landesjagdverbandes zurückgewiesen. Das wird die in der Sache hier und da notwendige Auseinandersetzung erleichtern. Als Verband unterstützen wir die verfolgten Ziele der Verordnung. Wir fordern u. a. aber auch eine Klarstellung, dass die Hegegemeinschaften jagdrechtliche Vorgaben nicht durch Beschluss einschränken können. Wir lehnen zusätzliche Bewirtschaftungsbezirke oder eine Ausweitung bestehender Bezirke ab. Sie können nur ausnahmsweise zulässig sein.
Wir unterstützen den Ansatz einer Synchronisation der Jagdzeiten und sind der Auffassung, dass die ganzjährige Bejagung von Schwarzwild festgeschrieben werden sollte. Dringenden Änderungsbedarf sehen wir in Sachen Feststellung von Wildschäden, wo ein hoher Verwaltungsaufwand festzustellen ist. Die Angelegenheit sollte aber nicht in der Verordnung, sondern im Gesetz geregelt werden.
In Sachen Feuerwehr, Katastrophenschutz und Brandschutz sind in unserem Arbeitskreis mit Unterstützung des Innenministeriums und des Landesfeuerwehrverbandes alle relevanten politischen, organisatorischen und technischen Gegebenheiten überprüft worden. Dies umfasst auch das derzeitige Förderverfahren.
Wir werden die Ergebnisse in unsere Gremien einspeisen und in die politische Diskussion bringen.
Und im Kommunalwahlgesetz wird uns ein neues Sitzverteilungsverfahren beschert, das eine Ergebnisfindung mit der „Wünschelrute“ erfordert.
Ruhe sieht anders aus!
Ihr Winfried Manns
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 04/2013
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes