"Sommerpause"



Förderung forstlicher Maßnahmen

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist die zentrale Fördergrundlage für die Land- und Forstwirtschaft. Kraft Gesetzes gilt ein Beteiligungsverhältnis von 60% Bundesmitteln und 40% Landesmitteln. In Rheinland-Pfalz stehen pro Jahr ca. 50 Mio. Euro zur Verfügung (30 Mio. Bundesmittel, 20 Mio. Landesmittel). Davon entfallen auf forstliche Fördermaßnahmen ca. 4 Mio. Euro pro Jahr (8%).

Nun hat das im Land zuständige Umweltministerium Ende Juni völlig überraschend angekündigt, dass aus den gesamten Fördertatbeständen der Gemeinschaftsaufgabe sowie der rheinland-pfälzischen Fördergrundsätze – Forst einzig die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse verbleibt. Hier geht es lediglich noch um ca. 400.000 Euro pro Jahr, von denen ca. 160.000 Euro Landesmittel sind. Außerdem verbleibt es bei der Beibehaltung der Förderung der Forsteinrichtung für Forstbetriebe über 50 ha reduzierter Holzbodenfläche. Dazu ist das Land nach § 7 Landeswaldgesetz verpflichtet. Es gibt also hierfür einen gesetzlichen Anspruch, der nicht auf dem Verwaltungswege eingeschränkt werden kann.

Diese Rückzugsankündigung hätte gravierende Auswirkungen in folgenden Bereichen:

  • Wegebau (insbesondere Grundinstandhaltung),
  • Bodenschutzkalkung (Hubschraubereinsatz über größere Waldgebiete),
  • Waldumbau im Klimawandel (Wiederaufforstung nach Sturmschäden),
  • Forsteinrichtung in Forstbetrieben unter 50 ha reduzierter Holzbodenfläche (ca. 500 betroffene waldbesitzende Gemeinden),
  • 2. Rate bei der Erstaufforstung (Gesichtspunkt „Vertrauensschutz“).

Weitere Auswirkungen hätte dies im Bereich der ELER-Förderung, die künftig einen Erschwernisausgleich in Natura 2000-Gebieten eröffnet. Das setzt allerdings voraus, dass seitens des Landes kofinanziert wird. Dieser Bereich ist für die kommunalen Waldbesitzer von besonderer Bedeutung. Das Landesnaturschutzgesetz sieht grundsätzlich vertragliche Vereinbarungen zur Umsetzung der Bewirtschaftungspläne vor. Für den Vertragsnaturschutz im Wald stehen bislang aber keine Mittel bereit.

Wir haben deshalb die Auswirkungen mit Staatssekretär Dr. Griese sowie mit weiteren Vertretern des Umweltministeriums Anfang Juli ausführlich diskutiert. Die Förderung forstlicher Maßnahmen ist seit den 50er Jahren ein etabliertes Instrument der Forstpolitik in Rheinland-Pfalz. Im Unterschied zur Landwirtschaft handelt es sich nicht um eine Einkommenskomponente, sondern konkrete Maßnahmen werden anteilig gefördert. Mit Hilfe der Förderung sind landespolitisch gewollte Entwicklungen vorangetrieben worden. Auf diesem Weg hat sich beispielsweise der Laubholzanteil in den Wäldern signifikant erhöht. Aus Sicht des GStB war es bislang forstpolitischer Grundkonsens, dass die kommunalen und privaten Waldbesitzer einen politischen, wenn auch keinen rechtlichen, Anspruch auf Förderung haben.

Unsere Argumente haben erfreulicherweise Wirkung gezeigt. Am Ende der Diskussion war erkennbar, dass zumindest

  • die 2. Rate bei der Erstaufforstung,
  • die Forsteinrichtung in Forstbetrieben unter 50 ha reduzierter Holzbodenfläche sowie
  • der Wegebau und die Bodenschutzkalkung

weiterhin auf der Agenda der Förderung in Rheinland-Pfalz stehen könnten.
Die Bedeutung einer an der Infrastruktur orientierten Förderung wurde übereinstimmend betont. So soll auch der Wegebau im Rahmen von Waldflurbereinigungen förderfähig bleiben. Mit Mittelkürzungen muss aber insgesamt wohl gerechnet werden.

Die Förderung der Wiederaufforstung nach Sturmschäden wird auch in Zukunft in den jeweiligen Jahren, die dem Sturm folgen, auf der Tagesordnung stehen.

Wir gehen nach dem Gespräch davon aus, dass ein weitreichender Rückzug des Landes aus der Förderung forstlicher Maßnahmen vom Tisch ist. Es wäre schön, wenn diese fruchtbare Diskussion seitens des Umweltministeriums für ein Signal in Richtung Wald und Waldbesitzer genutzt würde.

Finanzierung U3

Wie Sie den Nachrichten in Fernsehen, Rundfunk und der Tagespresse aber auch unseren verbandsinternen Mitteilungen entnehmen konnten, hat die Stadt Neustadt die Absicht, die vom Land getroffenen Finanzierungsregelungen für den Ausbau von Kindertagesstätten gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir haben seitens des Gemeinde- und Städtebundes durch ein Gutachten von Professor Dr. Hellermann die rechtliche Situation in Rheinland-Pfalz beleuchten lassen und auf Veranstaltungen in Winnweiler und Boppard den anwesenden Ortsbürgermeister- und Bürgermeisterkollegen dargestellt. Darüber hinaus ist das Gutachten in seinen wesentlichen Belangen allen Kolleginnen und Kollegen Ortsbürgermeistern und sämtlichen Mitgliedsverwaltungen zugänglich gemacht worden.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir Gespräche mit dem Städtetag aufnehmen werden, inwieweit sich auch Gemeinden aus unserem Mitgliedsbereich einer etwaigen Klage der kreisfreien Stadt Neustadt anschließen können. Wir wären hier ausdrücklich dankbar, wenn sich die Kollegen, die hieran Interesse haben, sich wegen des weiteren Vorgehens mit uns in Verbindung setzen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 07/2013