Finanzierung der Mittelrheinbrücke kein Thema für den Kommunalen Finanzausgleich


Von daher gingen auch die regierungsinternen Meinungsunterschiede zwischen dem für den Investitionsstock zuständigen Innenministerium und dem für die Finanzierung des Gesamtprojekts zuständigen Verkehrsministerium gründlich an der Sache vorbei.

Die Vorsitzenden der drei kommunalen Spitzenverbände fordern das Land auf, die Verantwortung und die damit finanzielle Trägerschaft des infrastrukturell für Rheinland-Pfalz bedeutsamen Brückenbauwerks federführend zu übernehmen. Dessen raumordnerische Funktion rechtfertigt nach dem Landesstraßengesetz eine Klassifizierung als Landesstraße I. Ordnung.

Die Vorsitzenden weisen darauf hin, dass auch unabhängig von der Einstufung des Brückenprojekts als Kreis- oder Landesstraße die Finanzierungsverantwortung beim Land liegt. Kreise, Städte und Gemeinden monierten nämlich seit Jahren, dass die im Landeshaushalt für kommunale Straßenbaumaßnahmen bereitstehenden Mittel über viele Jahre deutlich zurückgeführt worden seien. Auch die aktuelle Koalitionsvereinbarung sehe lediglich eine Verstärkung der Mittel für den Landesstraßenbau vor. Mit den im kommenden Landeshaushalt leicht erhöhten Förderansätzen könnten bei Weitem nicht alle vordringlichen Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus bezuschusst werden. „Es wäre nicht zu verantworten, dass sich das Land der Finanzverantwortung bei wichtigen raumbedeutsamen, überregionalen Investitionen zu Lasten der Kommunen entzieht und damit andernorts bewusst gravierende Defizite in der kommunalen Verkehrsinfrastruktur in Kauf nimmt“, so die kommunalen Spitzenverbände abschließend.


Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 08.02.2017