Kommunale Defizite Spiegelbild der positiven Entwicklung des Landeshaushalts


Finanzministerin Ahnen hatte vor wenigen Tagen auf einen Überschuss im Landeshaushalt 2016 in Höhe von 322 Mio. € hingewiesen. Damit habe sich das Haushaltsergebnis des Landes um rd. 750 Mio. € gegenüber der Planung verbessert. Die nunmehr seit Jahren beim Land zu verbuchenden Konsolidierungserfolge waren zudem für die Rating-Agentur Fitch erneut Anlass, Rheinland-Pfalz mit „AAA“ die Bestnote für seine Kreditwür-digkeit zu geben.

Für die Mehrzahl der rheinland-pfälzischen Städte, Kreise und Gemeinden bleiben ent-sprechende Konsolidierungserfolge Utopie. Während das Land im Kernhaushalt zum wie-derholten Mal Kredite abbauen konnte, stiegen die Liquiditätskredite der Kommunen auf inzwischen rd. 7,4 Mrd. €. Die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf hin, dass dies einwohnerbezogen fast das Dreifache des Bundesdurschnitts der Flächenländer ist. „Die Finanzzahlen sprechen eine klare Sprache: Die Finanzausstattung unserer Kommunen durch das Land ist völlig unzureichend. Dies hat der Verfassungsgerichtshof bereits 2012 festgestellt. Seitdem ist es der Landesregierung nicht gelungen, den gordischen Knoten der chronischen Unterfinanzierung von Landkreisen, Städten und Gemeinden zu durch-schlagen. Ganz im Gegenteil: Es werden ständig weitere Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen, ohne dass das Land für eine angemessene Finanzierung derselben sorgt“, so die kommunalen Spitzenverbände.

Der Verfassungsgerichtshof hatte in seiner grundlegenden Entscheidung vom 14.02.2012 den Kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz mindestens seit dem Jahr 2007 als verfassungswidrig erklärt. Daran dürfte sich nichts geändert haben. Bei der Verwaltungs-gerichtsbarkeit sind deswegen in der Sache auch erneut eine Reihe von Klagen anhängig. Die Negativspirale könne nur durchbrechen werden, indem sich das Land in viel substan-ziellerem Umfang dauerhaft und dynamisch an den Sozialkosten der Kommunen beteiligt und entsprechende Gelder im Finanzausgleich zusätzlich bereitstellt.

Zudem monieren die kommunalen Spitzenverbände, dass das Land Bundesmittel, die konkret der Entlastung der Kommunen dienen, nicht vollständig an diese weiterleitet. „Der Bund hat eindeutig festgelegt, dass die Kommunen ab dem Jahr 2018 zusätzlich mit 1 Mrd. € entlastet werden sollen. Es kann nicht angehen, dass das Land den auf Rheinland-Pfalz entfallenden Anteil von rd. 50 Mio. € nur in Höhe von 10 Mio. € an die Kommunen weiterleitet“, so die kommunalen Spitzenverbände. Auch müssten die vom Bund bereitgestellten Mittel zur Integration der Flüchtlinge in viel höherem Umfang als von der Landesregierung beschlossen dort ankommen, wo Integration tatsächlich stattfindet, in den Städten, Kreisen und Gemeinden.

Die Konsolidierung des Landeshaushalts erfolge seit Jahren im beachtlichen Umfang zu-lasten der Kommunen. Dies müsse, so die kommunalen Spitzenverbände, endlich ein Ende haben. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände fordern daher, den Entwurf des Landeshaushalts 2017/2018 deutlich zugunsten der Landkreise, Städte und Gemeinden nachzusteuern. Das Land müsse zudem seine Position aufgeben, dass es bei der anstehenden Revision des Landesfinanzausgleichsgesetzes nur um eine Umverteilung zwischen den Kommunen gehe. Vielmehr müssen die Landeszuweisungen insgesamt substanziell erhöht werden. „Zudem gilt es, die Folgen der jahrelangen Unterfinanzierung der Kommunen, sprich die aufgelaufenen Liquiditätskredite, zurückzuführen; das laufende Entschuldungsprogramm wirkt nur unzureichend“, so die kommunalen Spitzenverbände.

Weitere Informationen:


Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 10.02.2017