Bürokratiemonster Cannabisgesetz - Keine Kontrollkapazitäten bei den Kommunen

So soll etwa der Abstand beim Konsum in der Öffentlichkeit von Schulen und Kindergärten mindestens 100 m betragen. In den Cannabis-Vereinen dürfen nicht mehr als 500 Personen Mitglied sein. Ein Verkauf darf in den Vereinen nicht erfolgen und jedes Mitglied darf höchstens 50 g im Monat beziehen.

Beim Eigenanbau ist die Zahl der Hanfpflanzen beschränkt. Es soll im Zweifel darauf ankommen, wieviel Personen gemeldet sind. Wenn also die Großeltern ihren ersten Wohnsitz mit anmelden, können auch mehr Pflanzen angebaut werden.

Die Frage, wie das alles kontrolliert werden soll, hat der Gesetzgeber leider nicht beantwortet. Die kommunalen Ordnungsbehörden arbeiten bereits jetzt ständig an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Sie sind weder in der Lage noch dafür ausgebildet, die entsprechenden Kontrollen durchzuführen. Unabhängig von den Vollzugsproblemen bleibt festzuhalten, dass Straftaten (zu viel Eigenbesitz oder Abgabe an Jugendliche) als repressive Maßnahmen in die Zuständigkeit der Polizei fallen.

Wir erwarten hier eine Initiative der Länder, in der die Umsetzung Regeln neu justiert und vereinfacht werden.
Selbstverständlich kann man für die Entkriminalisierung eintreten, das funktioniert aber nur, wenn die Vorgaben auch voll funktionsfähig sind. Da ist hier jedoch leider nicht der Fall.

Statement von Dr. Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes