Kita-Bau neu denken: Land und Kommunen legen gemeinsames Kompendium für den Kita-Bau in Rheinland-Pfalz vor

„Die Landkreise, kreisfreien Städte und große kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt entscheiden als Bedarfsplanungsbehörde über Bau und Ausstattung der Kitas mit. Je früher alle zuständigen Stellen am Tisch sitzen, desto schneller und kostensicherer kommen Bauvorhaben ans Ziel. Genau dafür schafft das Kompendium Klarheit“, erklärt Andreas Göbel, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages.

Das Kompendium führt erstmals alle wesentlichen Dimensionen des Kita-Baus in einem Werk zusammen: Den rechtlichen Rahmen des Kita-Gesetzes, die Zuständigkeiten von örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, Kita-Trägern und Landesjugendamt, das Verfahren bis zur Betriebserlaubnis, Sicherheit, Brand- und Gesundheitsschutz, Barrierefreiheit und Inklusion sowie Lärm- und Hitzeschutz, energetische Fragen, Vergaberecht und modulares Bauen. Pädagogischer Kern ist die Planung in Funktionsbereichen: Statt vom klassischen Schema „Gruppenraum plus Nebenraum“ auszugehen, beschreibt das Kompendium, welche Funktionen eine Kita im Alltag erfüllen muss – für Kinder, pädagogische Fachkräfte, Hauswirtschaftskräfte, weiteres pädagogisches Personal, Eltern und den Sozialraum.

„Kinder brauchen in der Kita Raum zum Spielen und Lernen. Gute Gebäudeplanung schützt Kinder und entlastet zugleich die Fachkräfte, wenn dadurch drückende Hitze oder Dauerlärm verhindert wird. Gleichzeitig sollen die Kitas noch sinnvoll nutzbar sein, wenn sich die Bedürfnisse vor Ort ändern und andere Nutzungen nötig werden. Das alles gilt es heute beim Kitabau zu berücksichtigen und dafür liefert das Kompendium die Ideen“, erörtert Lisa Diener, Geschäftsführende Direktorin des Städtetages Rheinland-Pfalz.

Ein eigener Abschnitt widmet sich den Anforderungen an Natur- und Waldkitas. Ergänzt wird das Werk durch die Internetseite kitabau.rlp.de, auf der fortlaufend Praxisbeispiele aus rheinland-pfälzischen Kommunen veröffentlicht werden.

Das Kompendium ist dynamisch aufgebaut, d. h. es kann jederzeit an neue rechtliche Grundlagen, Fragen aus der Praxis oder hilfreiche Erläuterungen angepasst werden.

Im Mittelpunkt stehen drei Ziele: Beschleunigung von Verfahren, Vereinfachung von Abläufen und Planung von Gebäuden dahingehend, dass sie flexibel sind und auch für andere Nutzungen offenbleiben. Zentraler Baustein ist die sog. „Planungsphase Null“. Bevor Architektinnen und Architekten mit dem Entwurf beginnen, übersetzt die gesamte „Kita-Gemeinschaft“ – Träger, Leitung, Team, Eltern, Jugendamt, Landesjugendamt und Kommune – das pädagogische Konzept in ein belastbares Raum- und Flächenprogramm. Die Perspektive der Kinder wird dabei ausdrücklich einbezogen, etwa über den Kita-Beirat. Wer Landesjugendamt, Jugendamt und Kreisverwaltung frühzeitig einbindet, vermeidet spätere Nachforderungen im Betriebserlaubnisverfahren und damit Verzögerungen und Mehrkosten.

„Mit dem neuen Kitabau-Kompendium und 194 Millionen Euro Investitionen in unsere Kitas setzen wir als Landesregierung zwei wichtige Impulse für die Zukunft der Kindertagesbetreuung: Rheinland-Pfalz investiert in seine Kitas – und sorgt zugleich dafür, dass diese Investitionen kindgerecht, pädagogisch begründet und in vielerlei Hinsicht nachhaltig sind“, so Bildungsministerin Dr. Ute Eiling-Hütig. Sie betonte die Leitgedanken des Kompendiums: Pädagogik vor Bau und Kita als Teil kommunaler sozialer Infrastruktur. Das Denken in Funktionsbereichen und die Planungsphase 0 seien dafür entscheidend.

Die Ministerin verkündete zugleich hohe Investitionen in die Kitas: Rheinland-Pfalz erhält aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes in den Jahren 2026 bis 2029 für die Bereiche Kindertagesbetreuung, Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur insgesamt 194 Millionen Euro und hat sich als nur eines von zwei Ländern entschieden, die Mittel vollständig in die Kitas zu investieren. Die 194 Millionen Euro seien mehr als in der gesamten letzten Legislatur bewilligt worden sei. „Die Landesregierung nutzt den bundespolitischen Spielraum, um einen eigenen Schwerpunkt bei der frühkindlichen Bildung zu setzen. Das ist ein deutliches Zeichen und ein starker Schritt, die Zukunftsfähigkeit der Kitas im Land gemeinsam zu sichern. Und ein starkes Zeichen an Kinder, Familien und Fachkräfte“, so Eiling-Hütig. Sie dankte allen Beteiligten, insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden, für die gemeinsame Arbeit am Kompendium.

Bewusst verzichtet das Kompendium auf pauschale Quadratmetervorgaben pro Kind. Raum- und Flächenbedarf sollen sich aus Konzeption, Kinderzahl und örtlichen Bedarfen ergeben – nicht aus einer Richtzahl, die zum Maßstab für alle Einrichtungen würde. Zugleich lenkt der Leitfaden den Blick auf die Kosten über den gesamten Lebenszyklus: Die Baukosten machen oft nur 15 bis 30 Prozent der Gesamtkosten eines Gebäudes aus, der weitaus größere Teil entfällt auf den Betrieb. Sanierung, Umbau, Erweiterung und Umnutzung bestehender Gebäude werden deshalb als gleichwertige Optionen neben dem Neubau beschrieben. Neu aufgenommen sind zudem Hinweise zur Mehrfachnutzung von Räumen, zu den kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Trägerschaft sowie zu dem 2025 geänderten Vergabeverfahren.

„Wer eine Kita plant, muss mehr im Blick haben als den Bau. Entscheidend ist, wer sie trägt, was sie langfristig kostet und wo Kommunen sinnvoll zusammenarbeiten können. Gerade für die Orts- und Verbandsgemeinden, die rund die Hälfte aller Kitas im Land tragen, bietet das Kompendium dafür eine wichtige Orientierung“, sagt Bürgermeister Thomas Przybylla, stellvertretender Vorsitzender des GStB.

Das Kompendium ist seit Ende 2023 in einem gemeinsamen Arbeitsprozess der „Kita-Bau-Runde“ entstanden, angeleitet von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium für Bildung. Mitgewirkt haben unter anderem das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt), die Architektenkammer Rheinland-Pfalz, die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, das Pädagogische Landesinstitut, das Ministerium der Finanzen, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, der Landesjugendhilfeausschuss mit seinem Fachausschuss „Kinder und Familie“ und der „AG Raumkonzepte“ und nicht zuletzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Praxis (Bauamt, Jugendamt, Kita-Träger). Das Ministerium für Bildung hat auf Grundlage des kurz zuvor erarbeiteten Kompendiums „Zukunftsfähige Schulbauten in Rheinland-Pfalz“ das Grundgerüst erstellt und die Beiträge zusammengeführt. Ein erster Entwurf wurde 2025 in den Gremien der Kinder- und Jugendhilfe beraten, deren Stellungnahmen in die Endfassung eingeflossen sind.

Pressemeldung der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2026