6. Treffen „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ – Konzeptvergabe als ein Baustein für bezahlbares und innovatives Wohnen


Am 20. Mai fand das sechste Treffen des „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ in Mainz statt. Als eines der wichtigsten Themen des aktuellen Treffens behandelten die Bündnispartner das Prinzip der Konzeptvergabe. „Wenn Grundstücke nach dem besten Konzept und nicht nach dem höchsten Preis vergeben werden, können neue und innovative Ideen entstehen und umgesetzt werden“, so die rheinland-pfälzische Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen, die gemeinsam mit der Architektenkammer, dem Städte- und Landkreistag sowie dem Gemeinde- und Städtebund auch eine neue Broschüre zur Konzeptvergabe vorstellte.

„Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum ist eines der wichtigsten Ziele einer dem Gemeinwohl verpflichteten, kommunalen Entwicklungspolitik,“ ergänzte Gerold Reker, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. „Trotz steigender Immobilienpreise lebendige, sozial und funktional gemischte Quartiere mit gleichzeitig hoher baulicher Qualität zu schaffen, ist eine schwierige Aufgabe. Wenn Kommunen öffentliche Grundstücke verkaufen wollen, ist die Konzeptvergabe – also die Vergabe nach der Qualität des Nutzungskonzeptes – das richtige Instrument. Mit der Orientierungshilfe wollen wir die Konzeptvergabe stärker in das Bewusstsein der Kommunen rücken“, so Reker.

Der Vorsitzende des Städtetags Rheinland-Pfalz und Landauer Oberbürgermeister Thomas Hirsch betonte: „Die rheinland-pfälzischen Städte begrüßen die Konzeptvergabe als einen weiteren wichtigen Baustein, mit dem Kommunen bezahlbaren und sozial nachhaltigen Wohnraum schaffen können. Mit der Konzeptvergabe senden wir ein Signal in den Markt, sich noch stärker mit städtebaulichen, sozialen und ökologischen Belangen bereits im Rahmen der Angebotserstellung zur Quartiers- bzw. Flächenentwicklung zu befassen und so die Qualität von Wohnprojekten zu steigern. Die Orientierungshilfe erleichtert den Kommunen den Zugang zu diesem Instrument.“

Es gelte, auf die Frage nach bezahlbarem Wohnraum in den verdichteten Räumen des Landes Antworten zu finden. „Die Konzeptvergabe erweitert dabei den Handlungsspielraum der kommunalen Ebene“, so der Erste Stellvertretende Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Ernst Walter Görisch. Daneben sei ein verstärktes kommunales Engagement im Bereich des Wohnungsbaus zu prüfen. In den eher ländlich geprägten Teilregionen des Landes könne die Konzeptvergabe Baustein für eine gelungene Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sein.

Gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) präsentierte Ministerin Doris Ahnen beim Treffen der Bündnispartner auch die Ergebnisse der sozialen Wohnraumförderung. „Unserem ehrgeizigen Ziel, 4.000 Wohnungen pro Jahr zu fördern, sind wir im Jahr 2018 sehr nahe gekommen. Insgesamt sind die Förderzahlen in den letzten drei Jahren kontinuierlich angestiegen. Dennoch gilt: Der Wohnungsmarkt bleibt in vielen Kommunen angespannt. Davon betroffen sind insbesondere Menschen, die über ein geringes oder auch mittleres Einkommen verfügen“, erklärte Ahnen. Daher sei es weiterhin wichtig, die Programme der sozialen Wohnraumförderung gezielt anzupassen. So wurden zum 1. Mai 2019 weitere Verbesserungen bei den Programmen der sozialen Wohnraumförderung in Kraft gesetzt. Um vor allem die gestiegenen Baukosten abzubilden, wurden unter anderem die Grunddarlehen bei der Mietwohnungsbauförderung erhöht und die soziale Wohneigentumsförderung optimiert, um noch mehr Haushalte, insbesondere junge Familien, bei der Bildung von Wohneigentum zu unterstützen.

Ein weiteres wichtiges Instrument sind die Kooperationsvereinbarungen, die als Auftakt zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Mainz, Trier, Landau und Speyer zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus unterzeichnet wurden. Kern dieser Vereinbarungen ist, dass in den Kommunen eine Quote für sozial geförderten Wohnraum von mindestens 25 Prozent bei neuen Baugebieten festgelegt wird. „Es ist für uns wichtig, dass bei neuen Baugebieten eine Sozialquote vereinbart wird. Damit wird die soziale Wohnraumförderung in den Fokus der Bauherren gerückt und es entsteht mehr bezahlbarer Wohnraum“, sagte Ministerin Ahnen und betonte, dass alle Kommunen eingeladen seien, Kooperationsvereinbarungen mit dem Land zu schließen und von den Förderungen zu profitieren.

Neben dem Neubau von Wohnungen müsse auch bereits vorhandener Wohnraum erhalten werden. Es müsse vermieden werden, dass privater Wohnraum langfristig zum Beispiel als Ferienwohnung zweckentfremdet wird und diese Wohnungen dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stünden. „Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung im April einen Gesetzentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht“, so Ahnen. Der Gesetzentwurf des Landes ermögliche es Kommunen, in denen der Wohnraummangel besonders groß ist, eigene Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen und auf dieser Grundlage den bestehenden Wohnraum zu schützen.

„Wir haben heute vereinbart, dass wir es verstärkt zu unserer gemeinsamen Aufgabe als Bündnispartner machen, die Gemeinden bei einer entsprechend aktiven Boden- und Liegenschaftspolitik durch Beratungsangebote zu unterstützen“, so Ahnen. Der Bau und die Förderung von bezahlbarem Wohnraum sei nur möglich, wenn hierfür geeignete Flächen zur Verfügung stünden. Bereits vorhandene Flächen, die bislang anders, gar nicht oder nicht ausreichend für Wohnungsbau genutzt würden, müssten aktiviert werden und weitere Wohnbauflächen planerisch neu entwickelt werden.

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Hintergrundinformationen zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz:

Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz wurde auf Initiative des Finanz- und Bauministeriums am 20. Oktober 2015 gegründet. Ziel des Bündnisses, das von der Landesregierung und weiteren 21 Institutionen getragen wird, ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Außerdem soll bestehender bezahlbarer Wohnraum erhalten und sozialverträglich weiterentwickelt werden. Am 15. Dezember 2015 unterzeichneten die Bündnispartner eine gemeinsame Erklärung, mit der sie ihren Willen bekunden, sich aktiv für die Verwirklichung der angestrebten Ziele einzusetzen.
Mitglieder des Bündnisses sind:

  • Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen
  • Architektenkammer Rheinland-Pfalz
  • Bauforum Rheinland-Pfalz
  • Verband Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz
  • BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/ Rheinland-Pfalz/ Saarland
  • Deutscher Mieterbund Landesverband Rheinland-Pfalz
  • Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
  • Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz
  • Haus & Grund Rheinland-Pfalz
  • Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  • Landkreistag Rheinland-Pfalz
  • LBS Landesbausparkasse Südwest
  • LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz
  • Stadt Landau in der Pfalz
  • Landeshauptstadt Mainz
  • Stadt Speyer
  • Stadt Trier
  • Städtetag Rheinland-Pfalz
  • Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft
  • Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen
  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Quelle: Pressemeldung des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz vom 20. Mai 2019