Was bedeutet der 5G-Ausbau für die Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz?


1. Braucht man unbedingt 5G oder reicht nicht auch 4G aus?
Der Ausbau von 5G setzt zunächst technisch voraus, dass 4G überhaupt vorhanden ist. Es wäre schon ein großer Erfolg, wenn es uns gelingen würde, so schnell wie möglich einen flächendeckenden 4G-Ausbau zu realisieren. Die Zukunftsanwendungen wie autonomes Fahren, aber auch eine computergestützte Landwirtschaft (Düngung oder anderer Maschineneinsatz) sowie die Verwendung von Drohnen für bestimmte Arbeitsprozesse (z. B. Wartung von Windkraftanlagen) sind grundsätzlich auch auf 4G-Basis möglich. Zumindest mittelfristig brauchen wir aber nicht nur für alle Haushalte, sondern eben flächendeckend eine 5G-Erschließung. Die Technik schreitet immer weiter voran. Vor noch nicht einmal 10 Jahren wurde gesagt, dass LTE nur etwas für wenige Menschen sei, die „daddeln“. Heute mag man – wenn es denn überhaupt schon LTE-Netze gibt – hierauf kaum verzichten. Große Unternehmen wie BASF setzen jetzt bereits auf 5G für eine moderne Prodkution.

Die 5G-Erschließung wird erleichtert, wenn die Planung des Bundes schnell umgesetzt würde, wonach an allen Bundesbahnstrecken, aber auch an allen Bundesautobahnen die 5G-Erschließung umgesetzt wird, von wo aus dann auch die Fläche erschlossen werden könnte. Entscheidend ist, dass die jetzt versteigerten 5G-Frequenzen eine sehr engmaschige Ausstattung mit Funkmasten erfordern, die schon jetzt bei der Bevölkerung auf Widerstand stoßen. Die Reichweite der jetzigen Frequenzen erfordert Funkmasten in einem Abstand von 1,5 -2,5 Km in der Fläche. Für die flächendeckende Erschließung mit 5G sind die zukünftigen Versteigerungen (jetzige Radiofrequenzen) bedeutend geeigneter, weil hier der Abstand zwischen den Funkmasten sehr viel größer sein könnte (5 Km und mehr).

2. Wie hoch muss die Abdeckung mit 5G sein, reichen da nicht 97 % aus?

In der jetzt geführten Diskussion geht es leider nicht um 97 Prozent der Fläche, sondern um 97 Prozent der Haushalte bundesweit. Wenn wir „nur“ 97 Prozent der Haushalte erfassen würden, würde dies bedeuten, dass bis zu 12 Prozent der Fläche nicht angeschlossen werden. Das kann und darf nicht unser Ziel sein.

3. Wer soll die Kosten tragen, schließlich kommen bei 5G erhebliche Kosten wegen des geringeren Abstandes der Masten auf die Hersteller/Unternehmen zu.
Wir brauchen hier eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern, Kommunen, aber auch der Wirtschaft. Die Ausschreibungen bei der Versteigerung der Frequenzen müssen so gesteuert werden, dass derjenige, der besonders lukrative Gebiete in den verdichteten Räumen anschließen darf im Gegenzug dafür auch unterversorgte Gebiete, die wirtschaftlich weniger interessant sind, mit anschließen muss. Falls das nicht gelingt, brauchen wir eine Strukturgesellschaft des Bundes bzw. der Länder (Bayern wird diesen Weg gehen), die den Anschluss der unterversorgten Gebiete selbst in die Hand nimmt. Eine digitale Spaltung des Landes können wir uns nicht leisten. Sie würde auch der grundgesetzlichen Verpflichtung widersprechen, dass Bund und Länder für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland sorgen müssen. Gerade hier fallen wir in RLP zurück. Deshalb gibt es ja gerade die Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse, in der Bund, Länder und Kommunen vertreten sind, die in diesen Wochen Vorschläge erarbeitet, wie wir bei diesem Thema schneller und effektiver vorankommen.