BlitzReport Mai 2010

BlitzReport Mai 2010 © GStB

Planungshoheit; Ortsgemeinde;
Verbandsgemeinde


Das OVG Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 24. 03. 2010, Az.: 8 C 11202/09.OVG, festgestellt, dass einer Ortsgemeinde die Planungshoheit auch für ein Gelände zusteht, auf dem die Verbandsgemeinde eine öffentliche Einrichtung betreibt. Die betroffene Verbandsgemeinde ist aber ihrerseits befugt, durch einen Normenkontrollantrag den Bebauungsplan gerichtlich überprüfen zu lassen. Dabei kann die Verbandsgemeinde ihre Antragsbefugnis u. a. aus der Möglichkeit herleiten, dass sich ihre aus § 67 Abs. 1 Nr. 3 GemO ergebende Rechtsstellung, die in der Wahrnehmung einer hoheitlichen Funktion bei Bau und Unterhaltung einer zentralen Sport-, Spiel- oder Freizeitanlage besteht, keine hinreichende Berücksichtigung in der Planung der Ortsgemeinde gefunden hat.





BR 047/05/10 RB/610-13





Weitere Info: GStB-N Nr. 0084/2010



Erholungsurlaub;
Anspruch auf finanziellen
Ausgleich bei Krankheit

Mit Urteil vom 30. 03. 2010, Az.: 2 A 11321/09.OVG, hat das OVG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Beamter keinen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung von Urlaub hat, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. Ein ca. 1 Jahr lang ununterbrochen dienstunfähiger Beamter begehrte eine finanzielle Entschädigung seiner Urlaubstage, die er krankheitsbedingt vor seiner Pensionierung nicht nehmen konnte. Das OVG ist der Auffassung, dass das Beamtenrecht – anders als das Arbeitsrecht – keine Abfindung für nicht genommenen Erholungsurlaub vorsehe. Ein solcher Anspruch ergebe sich auch nicht aus europarechtlichen Regelungen. Der Beamte hatte – anders als der Arbeitnehmer – während der gesamten Zeit seiner Erkrankung einen Anspruch auf Fortzahlung seiner vollen Bezüge. Deshalb sei die Unmöglichkeit, Erholungsurlaub zu nehmen, für den Beamten mit keinem finanziellen Nachteil verbunden,
der ausgeglichen werden müsse.





BR 048/05/10 CR/023-40



Einmalige und wiederkehrende
Straßenbeiträge

Das Nebeneinander der Erhebung von einmaligen Beiträgen und wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen innerhalb einer Gemeinde wird vom VG Trier mit Urteil vom 25. 02. 2010, Az.: 2 K 550/09.TR, betreffend die Stadt Trier für unzulässig erachtet. Hiernach muss sich eine Gemeinde entscheiden, ob sie entweder für das gesamte Gebiet Einmalbeiträge oder aber wiederkehrende
Straßenausbaubeiträge erhebt. Eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Ortsteile ist danach nicht möglich. Hierfür spreche zum einen die Formulierung des Gesetzes („anstelle“) und zum anderen der neu
geschaffene Einrichtungsbegriff beim wiederkehrenden Beitrag.





BR 049/05/10 GT/653-31

Weitere Info: GStB-N Nr. 0072/2010



Schweinepest; Handlungsprogramm
für 2010/11

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, die Bauern- und Winzerverbände, der Landesjagdverband sowie der GStB haben sich für das Jagdjahr 2010/11 auf ein Handlungsprogramm zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest und zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände verständigt. Der Schwarzwildbestand ist in allen Landesteilen deutlich zu verringern. Schwarzwild muss ganzjährig intensiver bejagt werden. Frischlinge sind
umfassend und unabhängig von ihrer Verwertbarkeit zu bejagen. Der Abschuss der Zuwachsträger (weibliche Stücke) ist deutlich zu steigern.
Jegliche Beschränkungen der Jagdausübung auf Schwarzwild durch Gewichts- oder Altersvorgaben erschweren den erforderlichen Reduktionsabschuss
und sind zu unterlassen.





BR 050/05/10 DS/765-00

Weitere Info: Themen > Forsten/Jagd



Wildschadensersatz;
Spargelanbau

Der Ersatz des Wildschadens nach § 29 BJG ist gemäß § 32 Abs. 2 Satz  1 BJG u. a. dann ausgeschlossen, wenn Freilandpflanzungen von Gartengewächsen betroffen sind und die Herstellung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Schadens ausreichen. Bereits mit Urteil vom 22. 07. 2004, Az.: III ZR 359/03, hat der BGH festgestellt, dass gewisse Pflanzen in der einen Gegend als Gartengewächse, in der anderen Gegend jedoch als Feldpflanzen anzusehen sind.
In einer aktuellen Entscheidung stellt der BGH mit Urteil vom 03. 12. 2009, Az.: III ZR 139/09, fest: Die Beantwortung der Frage, ob der feldmäßige
Anbau eines herkömmlichen Gartengewächses (hier: Spargel) in der betreffenden Region als Teil der landwirtschaftlichen Erzeugung einiges Gewicht hat, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung. Dabei kann vor allem dem Anteil des feldmäßigen Anbaus des betreffenden Gewächses an der Gesamtackerfläche bzw. der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in dieser Region besondere Bedeutung zukommen. Vorliegend wird die Einordnung der herkömmlichen Gartenpflanze „Spargel“ als Feldgewächs mit der Begründung verneint, dass der feldmäßige Spargelanbau in der betroffenen Region nur einen sehr geringfügigen Anteil von deutlich weniger als 1% der Gesamtackerfläche einnimmt.





BR 051/05/10 DS/765-30



Jagdgenossenschaft;
Anfechtung von Beschlüssen;
Jagdkataster

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil vom 10. 09. 2008, Az.: 5 K 12/08, die Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Jagdgenossenschaft abgewiesen. Die Klage des Jagdgenossen auf Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen sei hinsichtlich solcher Beschlüsse unzulässig, denen er selbst zugestimmt habe.
Bei Durchführung einer Jagdgenossenschaftsversammlung ist es, so das
Verwaltungsgericht in seinem Urteil, grundsätzlich erforderlich, dass ein aktuelles Jagdkataster vorliegt. Werden Beschlüsse getroffen, ohne dass ein solches Kataster vorliegt, so sind diese regelmäßig formell fehlerhaft. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit gefasster Beschlüsse hat aber nur dann Erfolg, wenn davon auszugehen ist, dass sich der formelle Fehler
auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat. Dies ist bei deutlichen Mehrheiten für die angegriffenen Beschlüsse regelmäßig zu verneinen.





BR 052/05/10 DS/765-22



Gewerbesteuer; Photovoltaikanlagen;
Zerlegung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. 03. 2010 eine Gewerbesteuerzerlegung bei Photovoltaikanlagen abgelehnt. Nachdem die Länderkammer in erster Instanz zugestimmt hatte (vgl. BR 033/03/10), die
Mehrheit des Bundestages aber gegen das Ansinnen war, lehnte der Bundesrat einen Vermittlungsausschuss ab. Damit ist der rheinland-pfälzische Antrag, nach dem ein Großteil der Gewerbesteuereinnahmen den
Standortkommunen der Anlagen zukommen sollte, gescheitert. Entgegen der Regelung bei Windkraftanlagen verbleibt bei Photovoltaikanlagen
die Gewerbesteuer vollständig bei der Kommune, in der der Anlagenbetreiber seinen Firmensitz hat.





BR 053/05/10 GF/963-10



Gewerbesteuer; Fehler
des Finanzamts

Nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 29. 03. 2010, Az.: 2 S 939/08, muss das Land keinen finanziellen Ausgleich leisten, wenn eine Gemeinde wegen eines Fehlers des Finanzamts ihre Gewerbesteueransprüche nicht durchsetzen kann.
Ein Unternehmen änderte die Gesellschaftsform und teilte die Umwandlung von einer KG in eine GmbH dem zuständigen Finanzamt mit. Gleichwohl erließ das Finanzamt Gewerbesteuermessbescheide für mehrere
Jahre gegenüber der KG. Später wurde die Nichtigkeit dieser Bescheide festgestellt. Die darauf beruhenden Gewerbesteuerbescheide, die die Gemeinde ebenfalls an die KG gerichtet hatte, wurden daraufhin aufgehoben.
Wegen der mittlerweile eingetretenen Festsetzungsverjährung war es der Gemeinde jedoch nicht mehr möglich, das Unternehmen aufgrund neuer Bescheide zur Gewerbesteuer heranzuziehen. Für den daraus folgenden Steuerausfall hat die Gemeinde vom Land vollen Ausgleich gefordert.
Das Land hat eine entsprechende Ausgleichspflicht verneint. Dem ist das Verwaltungsgericht gefolgt. Der VGH hat diese Rechtsauffassung nun bestätigt, jedoch die Berufung zum BGH zugelassen.





BR 054/05/10 GF/961-10

Weitere Info: GStB-N Nr. 0070/2010



Nichtraucherschutzgesetz
Der VGH Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 08. 03. 2010 entschieden, dass das Verbot sog. Raucherclubs im Nichtraucherschutzgesetz ebenso
wenig gegen die Verfassung für Rheinland-Pfalz verstößt wie die Entscheidung des Gesetzgebers, das Rauchen in nur vorübergehend betriebenen
Wein-, Bier- und sonstigen Festzelten zuzulassen.





BR 055/05/10 AS/500-00:NRSG





Weitere Info: GStB-N Nr. 0081/2010



Gemeindeanteile an
der Einkommensteuer
und Umsatzsteuer im
I. Quartal 2010
 

Nach Mitteilung der Oberfinanzkasse Koblenz belaufen sich die für das
I. Quartal 2010 zu verteilenden Gemeindeanteile an der Einkommensteuer
und an der Umsatzsteuer auf insgesamt 353.820.250,04 t. Im
Einzelnen sind dies:

   
  BR 056/05/10 HB/967-00:Daten
   
Verkehrssicherungspflicht
des Waldeigentümers;
Holzsteg über
einen Bachlauf
 Das OLG Bamberg hat mit Urteil vom 17. 03. 2008, Az.: 4 U 179/07, festgestellt, dass der Eigentümer eines Waldgrundstücks grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen erkennbar abseits des regulären Wanderweges gelegenen Holzsteg über einen Bachlauf in einem verkehrssicheren Zustand zu
erhalten. Der Waldeigentümer habe bei der Erstellung und dem Belassen des Bachsteges keinen öffentlichen Verkehr eröffnen, zulassen oder dulden
wollen. Der Inhalt der Verkehrssicherungspflicht sei nach den Sicherheitserwartungen des jeweils tatsächlich stattfindenden Verkehrs im Einzelfall zu bestimmen. Dritte seien vor Gefahren zu schützen, die sie selbst bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen und vermeiden könnten. Im konkreten Fall habe der Wanderer den kürzesten und trockensten Weg über den Bach nutzen wollen. Der Steg sei erkennbar alt, verwittert und an zwei Stellen lückenhaft gewesen.
   
  BR 057/05/10 DS/866-00
   
Europäische Kommission;
Grünbuch „Wälder
und Klimawandel“
 Die Europäische Kommission hat am 01. 03. 2010 ein Grünbuch verabschiedet, in dem Optionen für einen Ansatz der Europäischen Union zum Schutz der Wälder und zur Information über den Zustand von Wäldern aufgezeigt werden. Zu den Thesen und Fragen des Grünbuches führt die Kommission bis zum 31. 07. 2010 eine öffentliche Konsultation durch.
Auf Basis der Reaktionen der Öffentlichkeit, der Mitgliedsstaaten, der EU-Einrichtungen und anderer Interessenskreise auf das Grünbuch entscheidet
die Kommission, ob auf EU-Ebene weitere Initiativen erforderlich sind. Das Grünbuch nennt die wichtigsten Herausforderungen, die Europas Wälder im Kampf gegen den Klimawandel bewältigen müssen.
Es gibt einen Überblick über die zum Schutz der Wälder verfügbaren Instrumente, über existierende Waldinformationssysteme und stellt eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Erarbeitung künftiger politischer Optionen in den Raum.
   
  BR 058/05/10 DS/866-00
   
Kommunale Immobiliengeschäfte;
Ausschreibungspflicht;
EuGH
 Mit Urteil vom 25. 03. 2010 hat der Europäische Gerichtshof auf die Vorlage des OLG Düsseldorf („Aalhorn–Rechtsprechung“) entschieden, dass
der Verkauf kommunaler Grundstücke an private Investoren grundsätzlich auch dann nicht ausschreibungspflichtig ist, wenn dieser Verkauf im
Rahmen städtebaulicher Vorgaben der Kommunen (Bauleitplanung oder auch städtebauliche Verträge) erfolgt. Aus der Entscheidung geht ferner hervor, dass das im April letzten Jahres in Kraft getretene neue Bundesgesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, wonach ein Bauauftrag stets eine der Kommune unmittelbar wirtschaftlich zugute kommende Bauleistung durch Dritte beinhalten muss, dem EU-Recht standhält. Mit der vorliegenden Entscheidung des EuGH geht ein langer Rechtsstreit zu Ende, der insbesondere für die Städte und Gemeinden in Deutschland zu einer erheblichen Verunsicherung geführt hatte.

  BR 059/05/10 GT/602-00
   
  Weitere Info: GStB-N Nr. 0079/2010
   
Lärm; Public Viewing;
Fußball WM 2010
 Mit einer befristeten Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010 bundesweit gewährleistet werden, indem die Sonderregelungen für seltene Ereignisse der Sportanlagenlärmschutzverordnung auf „Public Viewing“ ausgeweitet werden. Die Verordnung, die den für die Fußball WM 2006 und die Fußball EM 2008 erlassenen Verordnungen entspricht, wird voraussichtlich im Mai vom Bundesrat beschlossen. Der DStGB hat kritisiert, dass wiederkehrende Ausnahmeregelungen getroffen werden, statt
die Anforderungen an derartige Veranstaltungen in das bestehende Lärmschutzregelwerk zu integrieren. In Rheinland-Pfalz gehen die Regelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes vor, sodass der Verordnung entsprechende Sonderregelungen hier über Ausnahmen vom Nachtruhestörungsverbot erreicht werden können.
   
  BR 060/05/10 HF/671-30
   
  Weitere Info: GStB-N Nr. 0091/2010
   
1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 266.566.685,66 t
2. Gemeindeanteil an der Zinsabschlagsteuer 19.489.405,56 t
Zwischensumme 286.056.091,22 t
3. Umsatzsteuerausgleichszahlungen (§ 21 LFAG) 31.625.703,14 t
4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (2,07614%) 36.138.455,68 t
Insgesamt 353.820.250,04 t