BlitzReport Juni 2020

BlitzReport Juni 2020

Die Juni-Ausgabe des BlitzReports ist erschienen und kann ab sofort abgerufen werden.

§ 2b UStG; Verlängerung der Optionsfrist um zwei Jahre  

Am 05.06.2020 hat der Bundesrat, nach dem Beschluss des Bundestages vom 28.05.2020, der Verlängerung der Optionsfrist zur verpflichtenden Einführung des § 2b UStG um zwei Jahre zugestimmt.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) wird die bisherige Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG auf Grund vordringlicherer Arbeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere der Kommunen, zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2022 verlängert. Hierzu wird nach § 27 Abs. 22 ein neuer Absatz 22a eingefügt.
Die Verlängerung der Optionsfrist muss noch von der Europäischen Kommission notifiziert werden.


BR 058/06/20 HM/961-10


Strategiepapier „Waldumbau, Wild und Jagd im Zeichen des Klimawandels“  

Im Mai 2020 ist das Strategiepapier „Waldumbau, Wild und Jagd im Zeichen des Klimawandels“ veröffentlicht worden. Es entstand in einem umfangreichen Dialog- und Arbeitsprozess, an dem alle für den Wald und die Jagd zuständigen Institutionen und Verbände beteiligt waren. Auch der GStB hat sich engagiert eingebracht. Das Strategiepapier konkretisiert die Walderklärung der Landesregierung und der Vertretungen der Waldbesitzenden vom 11.06.2019 bezüglich eines zeitgemäßen Wildmanagements im Kontext der Klimawandelfolgen.
Die Wälder der Zukunft, die jetzt aufzubauen sind, müssen eine Vielfalt an Leistungen für die Gesellschaft und die Forstbetriebe in Rheinland-Pfalz erbringen. Durch die Jagdausübung auf Schalenwild soll ein wesentlicher Beitrag zur erfolgreichen Wiederaufforstung der geschädigten Waldflächen sowie zur Stabilisierung der Naturverjüngung in den aufgelichteten Waldbeständen geleistet werden. Das Strategiepapier beinhaltet Empfehlungen für die Jagdpraxis sowie für die Jagdrechtsanwendung. Nach Ablauf eines Jahres sollen eine Evaluation hinsichtlich des Umsetzungsgrades sowie eine Erfolgskontrolle vorgenommen werden.


Weitere Info: www.gstb-rlp.de, Schwerpunkt „Wald im Klimastress“.


BR 059/06/20 DS/765-00


Corona-Folgen; Hilfen für den Wald

Das Eckpunktepapier „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“, welches der Koalitionsausschuss am 03.06.2020 vereinbart hat, sieht vor, dass weitere 700 Mio. € als Hilfen für Wald und Waldbesitzende zur Verfügung gestellt werden. Punkt 17 des Eckpunktepapiers lautet: „Nach zwei Dürrejahren hat auch das Jahr 2020 mit großer Trockenheit begonnen. Damit setzen sich die Schäden im Wald in Deutschland fort. Die Holzpreise sind - zum Teil auch durch die Corona-Pandemie - stark gesunken. Deshalb stellt die Bundesregierung weitere 700 Mio. € für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und die Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und -geräte bereit. Daneben soll auch die Förderung einer modernen Holzwirtschaft einschließlich der stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff erfolgen“.


BR 060/06/20 DS/866-00


Corona-Folgen; Kita; Leitlinien     

Das Bildungsministerium hat am 20.05.2020 die Leitlinien „Kindertagesbetreuung in einem Alltag mit Corona“ vorgestellt. Diese regeln, wie es für Kita-Kinder in Rheinland-Pfalz in der Corona-Krise weitergehen soll. Die Landesregierung will Kindern ermöglichen, vor der Sommerpause in ihre Einrichtungen zurückzukehren, auch wenn dies nur phasen- oder tageweise möglich sein wird.
Es werden die nachfolgend aufgeführten Ziele vorgegeben. Für jedes Kind wird ab Anfang Juni der Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertageseinrichtung, soweit es das Infektionsgeschehen, der mögliche Personaleinsatz sowie die Räumlichkeiten vor Ort zulassen, umgesetzt. Kinder, die nach den Sommerferien eingeschult werden, erhalten die Möglichkeit, in ihre Kindertageseinrichtung zurückzukehren. Kindern und Eltern, die dies benötigen, soll auch während der Schließzeiten im Sommer ein Betreuungsangebot bereitgestellt werden. Entsprechend der frei werdenden Platzkapazitäten erfolgen Neuaufnahmen und Eingewöhnungen von Kindern. Die Kapazitäten vor Ort sind im Rahmen der jeweils spezifischen Gegebenheiten anzupassen, um die Betreuungsangebote dem bestehenden Rechtsanspruch anzunähern.


Weitere Info: GStB-N Nr. 0200/2020


BR 061/06/20 HM/461-10


Corona-Folgen; Jagdgenossenschaften

Bislang war es zur Verminderung von Infektionsrisiken gemäß der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz nicht möglich, Veranstaltungen im Innenbereich, wie beispielsweise Jagdgenossenschaftsversammlungen, durchzuführen. Laut dem Stufenplan des Landes zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen sind ab 10. Juni Veranstaltungen in Gebäuden mit bis zu 75 Menschen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen wieder zulässig. Ab dem 24. Juni wird die Personenbegrenzung auf 150 angehoben. Die geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die Hygienekonzepte sind bei der Durchführung von Veranstaltungen zwingend zu beachten.


Weitere Info:  www.corona.rlp.de


BR 062/06/20 MH/765-00


Corona-Folgen; Jugendherbergen    

Die Corona-Krise hat die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland in existenzielle Not gebracht. Aufgrund der Schließung aller Jugendherbergen und der damit verbundenen Stornierungen von ca. 500 Tsd. Übernachtungen führte dies zu Einnahmeausfällen von über 21 Mio. €, was über 50 Prozent des Jahresumsatzes ausmacht. Auch wenn ein mit Auflagen verbundener Betrieb zum 18.05.2020 aufgenommen werden konnte, so bleibt die Lage dennoch prekär, weil bis zum Ende des Schuljahres und im Wesentlichen auch bis Jahresende keine Klassenfahrten mehr stattfinden und auch in großen Teilen Gruppenbuchungen fehlen. Seitens des Landes wurde inzwischen ein Nothilfeprogramm aufgelegt für gemeinnützige Beherbergungsbetriebe im Bereich der Jugend- und Familienunterkünfte.


BR 063/06/20 GT/774-00


Gewässerschutz; Grünstreifen entlang landwirtschaftlicher Hangflächen   

Entlang von Bächen, Flüssen und Seen muss künftig ein Bereich von fünf Metern Breite dauerhaft begrünt bleiben, soweit die angrenzende landwirtschaftlich genutzte Fläche eine Hangneigung von 5% oder mehr aufweist. Mit Zustimmung des Bundesrats am 05. 06. 2020 ist die entsprechende Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes beschlossen. Sie tritt mit Verkündigung in Kraft.
Der fünf Meter breite „Pufferstreifen“ muss ganzjährig geschlossen mit Pflanzen bedeckt sein. Damit soll erreicht werden, dass Nährstoffe wie Nitrat oder Phosphat nicht mehr so leicht in die Gewässer abgeschwemmt werden. Die Pufferstreifen können weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, etwa als Weidefläche oder zum Grünfutteranbau. Die Maßnahme dient auch der Umsetzung europäischer Richtlinien aus den Jahren 1992 bzw. 2000. Anlass für die Neuregelung war ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission nach vorangegangener Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den EuGH im Juni 2018.


BR 064/06/20 TR/661-00


EEG-Änderung; „Solardeckel“; Windenergieanlagen   

Die sog. „kleine EEG-Novelle“ (vgl. BR 051/05/20) ist zwischenzeitlich abgeschlossen (BGBl. I 2020, S. 1070). Im Zuge der Beratungen über dieses Gesetz hat sich die Bundesregierung auf weitere bedeutsame Änderungen festgelegt, die aber noch im Gesetzgebungsverfahren umzusetzen sind.
Zum einen wird der sog. „Solardeckel“ abgeschafft. Auch die Länder hatten dies seit 2019 immer wieder gefordert.  Anderenfalls wäre bereits im Laufe dieses Jahres die Förderung von PV-Anlagen bis 750 kW komplett entfallen, weil die bisherige Deckelung von 52 Gigawatt installierter Leistung aller Voraussicht in 2020 erreicht wird.
Zum anderen wird die Regelung über die Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung mit einer Länderöffnungsklausel versehen. Der 1000-Meter-Abstand bis zur nächsten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken wird zwar im Baugesetzbuch festgeschrieben, die Länder haben aber die Wahl, ob und wie sie diese Regelung in ihren Landesbauordnungen umsetzen und mit abweichenden oder ergänzenden Regelungen versehen. Schließlich sollen die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung beteiligt werden. Im Gespräch sind eine Art Pflicht¬abgabe an die Standortgemeinden sowie ermäßigte Stromtarife für die Bürger dieser Gemeinden. Über die Details wird noch verhandelt.


BR 065/06/20 TR/674-20


Straßenausbaubeiträge; Umstellung auf LED-Technik   

Stellt eine Gemeinde die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik um und tauscht die kompletten Leuchtenköpfe einschließlich der Vorschaltgeräte, so stellt dies - anders als das Auswechseln lediglich der Leuchtmittel - grundsätzlich eine beitragsfähige Erneuerungsmaßnahme dar. Dies gilt auch dann, wenn die - noch nicht erneuerungsbedürftigen - Masten, an denen die neuen LED-Lampen befestigt werden, sowie die Leitungen weiterverwendet werden.


Weitere Info: GStB-N Nr. 0213/2020.


BR 066/06/20 GT/653-31


Forstdiensttauglichkeit

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat mit der Verwaltungsvorschrift „Forstdiensttauglichkeit" vom 07.02.2020 (MinBl. 2020, S. 6) nähere Regelungen zur Bestimmung der gesundheitlichen Eignung für das dritte und vierte Einstiegsamt im Forstdienst festgelegt. Forstbeamte sind typischerweise zu erheblichen Anteilen ihrer Dienstzeit im Außendienst tätig. Sie üben ihren Beruf im Wald unter häufig schwierigen Gelände- und Witterungsverhältnissen und meist in Alleinarbeit aus. Der Dienst stellt hohe Anforderungen an die Gesundheit und Belastbarkeit und erfordert eine besondere Eignung (Forstdiensttauglichkeit). Als Anlage zur Verwaltungsvorschrift wird das entsprechende Anforderungsprofil näher definiert. Es können Bewerber zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, die nicht uneingeschränkt forstdiensttauglich sind. Sie müssen aber die für die Ausbildung erforderliche Eignung besitzen (Ausbildungstauglichkeit). Die Forstdiensttauglichkeit oder zumindest die Ausbildungstauglichkeit sind durch Gesundheitszeugnis eines Gesundheitsamtes nachzuweisen. Die personalbewirtschaftende Stelle trifft auf Basis der Gesamtbeurteilung des Gesundheitsamtes die Entscheidung, ob der Bewerber in den Forstdienst oder in das Ausbildungsverhältnis übernommen werden kann.


BR 067/06/20 DS/866-00


Steuerschätzung Mai 2020   

Das Bundesfinanzministerium hat das Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2020 bekannt gegeben. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Oktober 2019 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2020 um 98,6 Mrd. € niedriger ausfallen als erwartet. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von 44,0 Mrd. € und für die Länder von 35,0 Mrd. €. Die Einnahmen der Gemeinden sinken insgesamt um 15,6 Mrd. €.
Auch in den Jahren 2021 bis 2024 wird das Steueraufkommen insgesamt betrachtet unter den Schätzergebnissen vom Oktober 2019 liegen.


BR 068/06/20 HM/967-00


Regionalisierte Steuerschätzung Mai 2020   

Das rheinland-pfälzische Ministerium der Finanzen hat das regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2020 bekannt gegeben. Die rheinland-pfälzischen Kommunen müssen im Jahr 2020 mit insgesamt rd. 514 Mio. € weniger Steuereinnahmen gegenüber dem Jahr 2019 rechnen, gegenüber der Steuerschätzung vom Oktober 2019 sind es insgesamt 638 Mio. € weniger. Hierbei sind berücksichtigt die Gewerbesteuer sowie die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (brutto) sinken im Jahr 2020 um rund 575 Mio. € auf 1,748 Mrd. € (2019 waren es 2,323 Mrd. €) und erreichen nach den Schätzungsdaten erst im Jahr 2024 mit rund 2,371 Mrd. € wieder den Stand des Jahres 2019. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) sinken im Jahr 2020 um rund 340 Mio. € auf 1,593 Mrd. € (2019 waren es 1,933 Mrd. €), weil im Jahr 2020 die Gewerbesteuerumlageerhöhung entfällt, so dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) weniger stark sinken. Im Jahr 2021 sollen nach der Steuerschätzung die Gewerbesteuereinnahmen (netto) bereits wieder 1,975 Mrd. € erreichen.


BR 069/06/20 HM/967-02


EU-Biodiversitätsstrategie für 2030   

Die Europäische Kommission hat am 20.05.2020 die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 unter dem Titel „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ vorgelegt. Zu den zentralen Verpflichtungen gehört die „Vergrößerung des Waldbestands und die Verbesserung seiner Gesundheit und Widerstandsfähigkeit“. Drei Milliarden neue Bäume sollen in der EU „unter uneingeschränkter Beachtung der ökologischen Grundsätze“ angepflanzt werden. Um dies zu erreichen, wird die Kommission im Jahr 2021 eine spezielle EU-Forststrategie vorschlagen.


BR 070/06/20 DS/866-00