BlitzReport SONDERINFO: Komunalfinanzen 2004_2005

BlitzReport SONDERINFO: Kommunalfinanzen 2004/2005 © GStB

Schlüsselzuweisungen; Investitionsschlüsselzuweisungen; Haushaltsjahr 2004
 

Im Vollzug des Landesfinanzausgleichsgesetzes weist  das Land den kommunalen Gebietskörperschaften aus  den allgemeinen Finanzzuweisungen u. a. Schlüsselzuweisungen und Investitionsschlüsselzuweisungen zu. Die Gesamtschlüsselmasse des Jahres 2003 (Schlüsselzuweisungen A, B 1 und B 2 sowie die Investitionsschlüsselzuweisung) beträgt einschließlich übertragener Haushaltsreste 821,306 Mio. €. Dieser Betrag liegt mit rund 45 Mio. € unter jenem des Jahres 2002 und um 5,6 Mio. € unter jenem des Vorjahres.
Besonders negativ betroffen von dieser Entwicklung waren die Ortsgemeinden, deren Aufkommen um 8,2 Mio. € oder 7,2 % rückläufig ist.
Die Aufteilung der Gesamtschlüsselmasse stellt sich für das Jahr 2004 wie folgt dar:

                                                                                  

Aufteilung der Gesamtschlüsselmasse 2004

 


    



BR SI 1/04 HB 967-00:Daten



Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer im III. Quartal 2004

Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes belaufen sich die für das III. Quartal 2004 zu verteilenden Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer auf insgesamt 295 074 564,24 €.
Im Einzelnen sind dies:

 






BR SI 2/04 HB/967-00:Daten



Steuerschätzung Mai 2004 und November 2004; Gesamtstaat

Die Steuerschätzung vom Mai 2004, die vom geltenden Steuerrecht ausging, sah folgende Einnahmen (in Milliarden EUR) vor:

 


Nach der aktuellen, vom Arbeitskreis „Steuerschätzung“ vorgenommenen November-Steuerschätzung sind unter Zugrundelegung des geltenden Steuerrechts in diesem und im nächsten Jahr 4,8 Mrd. € weniger Steuereinnahmen zu erwarten als bisher prognostiziert. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums muss der Schätzansatz um 1,4 Mrd. € im Jahr 2004 reduziert werden. Für das Jahr 2005 ergibt die November-Steuerschätzung zwar + 7,7 Mrd. € mehr Steuereinnahmen für den Gesamtstaat als für das Jahr, 2004, aber der Schätzansatz musste insgesamt um - 3,4 Mrd. € (Bund: - 3,5 Mrd. €) gegenüber der Mai-Schätzung abgesenkt werden. Während die verringerten Schätzansätze auf Bund und Länder entfallen, können die Gemeinden auf Grund der Gewerbesteuerreform mit höheren Einnahmen rechnen.






BR SI 3/04 HB/967-02



Steuerschätzung November 2004; Regionalisiertes Ergebnis
Die Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2004 betragen 837 Mio. € und werden gegenüber dem Jahr 2003 um 26,5 v.H steigen. Die Entwicklung bei der Gewerbesteuer zeigt, dass es zu dieser Einnahmequelle keine Alternative gibt. Zur Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen hat vor allem die Senkung der Gewerbesteuerumlage beigetragen, die vor wenigen Jahren zur Entlastung des Bundes und der Länder in diesem Rahmen angehoben worden war. Gleichwohl liegen die Gewerbesteuereinnahmen mit 76,2 Mio. € (- 10,9 v.H.) noch unter denen des Jahres 2000 (913,2 Mio. €). Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist erneut rückläufig (gegenüber dem Jahr 2003 -6,5 v.H). Die regionalisierten Ergebnisse der November-Steuerschätzung bestätigen die Ansätze des rheinland-pfälzischen Doppelhaushalts 2005/2006. Das Land kann im Jahr 2005 mit Steuereinnahmen von 7.727 Mio. € rechnen, das sind 25 Mio. € weniger als im Haushaltsansatz veranschlagt, für das Jahr 2006 wird ein Minus von 30 Mio. € erwartet. In 2004 fließen voraussichtlich 175 Mio. € weniger in die Landeskasse als im Haushalt ausgebracht. Unter Berücksichtigung des eingeplanten Risikoabschlags von 100 Mio. € ergibt sich eine um ca. 16 Mio. € geringere Finanzausgleichsmasse als ursprünglich vorgesehen, die insoweit nach dem sogenannten Beistandspakt den kommunalen Gebietskörperschaften ebenfalls kreditiert wird.





BR SI 4/04 HB/967-02



Gewerbesteuerumlage; Vervielfältiger 2004 bis 2008

Die nachstehend aufgeführten Umlagesätze haben ihre Grundlage im Gemeindefinanzreformgesetz in der Fassung vom 4. April 2001 (BGBl. I S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2922):

 

Damit ergibt sich ein Nivellierungssatz bei der Gewerbesteuer für das vierte Quartal 2003 in Höhe von 238 v. H. und für das erste bis dritte Quartal 2004 in Höhe von 270 v. H. (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 LFAG).






BR SI 5/04 HB/968-05



Hartz IV; Landesanteil Wohngeld; Interessenquote im AG SGB II führt zu Umlagenerhöhungswelle
Ob die im zweiten Vermittlungsverfahren verhandelte Revisionsklausel dazu führen wird, dass auch die kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz durch die Reform entlastet werden, wird derzeit vielfach angezweifelt. Hintergrund ist der Umstand, dass die vom Finanzministerium des Bundes für das Land Rheinland-Pfalz errechnete Entlastung infolge des Wegfalls des Wohngeldes in Höhe von 60 Mio. € auf einen Betrag von 18,64 Mio. € „heruntergerechnet“ worden ist. Gleichzeitig wird dieser Betrag im Landesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II festgeschrieben und somit der bundesgesetzlichen Revisionsklausel entzogen.
Als einziges Bundesland gibt Rheinland-Pfalz den Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden und Städten vor, sich an den Kosten des Landkreises für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II in Höhe von 25 % zu beteiligen. Eine solche „Interessenquote“ erscheint dann gerechtfertigt, wenn die kreisangehörigen Gemeinden überhaupt ein eigenes, steuerbares Interesse an der Aufgabenerfüllung haben, d. h. wenn sie in die faktische Aufgabenwahrnehmung eingebunden sind. Nur so gibt es üb€erhaupt Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten auf die Kostenentwicklung. Schon das ist nach dem Inhalt der Leistungen, die von kreisangehörigen Körperschaften noch erbracht werden können, im Zuge von Hartz IV nicht der Fall. Die Heranziehung der Verbandsgemeinden führt zudem zu einer auf dieser Ebene dramatischen Umlagenerhöhungswelle.





BR SI 6/04 HB/400-00



Haushaltslage der kommunalen Gebietskörperschaften; Rechnungshof mahnt zu Standardabbau und Verstärkung interkommunaler Zusammenarbeit

Die kritische Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften hat sich weiter verschlechtert. Die Deckungslücke zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben ist im Jahr 2003 im Vergleich zu der des Jahres 2002 um nahezu 50 % gestiegen und hat mit 709 Mio. € einen neuen Rekordstand erreicht. Die Zahl der Kommunen, die ihren Haushalt nicht ausgleichen konnten (2003: 943), ist erneut gestiegen.

 



*Planung

 

Die Ausgaben für konsumtive Zwecke waren 2003 um 274 Mio. € höher als die hierfür verfügbaren Einnahmen. Damit ist der Fehlbetrag der laufenden Rechnung fünfmal so hoch wie 2002. Kassenkredite, die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung lediglich kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken sollen, werden immer dauerhafter zum Ausgleich der defizitären Verwaltungshaushalte in Anspruch genommen; Ende 2004 werden die Kassenkredite einen Stand von über 2,5 Mrd. € erreicht haben. Hinzu kommen Kredite in Höhe von über 8 Mrd. €. Eine Lösung der Finanzprobleme durch erhöhte kommunale Einnahmen ist nicht in Sicht. Die Entwicklung kann deshalb nur durch Einschränkungen bei den Ausgaben gebremst werden. Standards sind abzubauen. Die interkommunale Zusammenarbeit ist voranzutreiben.






BR SI 7/04 HB/900-72:KB2003



Finanzausgleich im Doppelhaushalt 2005/2006

Eckpunkte des kommunalen Finanzausgleichs im Landeshaushalt 2005/2006 (Stand: Steuerschätzung Mai 2004):

  • Auf der Grundlage der Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2004 und der weitergehenden Einschätzung des Ministeriums der Finanzen wird für das Jahr 2005 mit einem Rückgang der Verbundmasse in Höhe von 1,74 v. H. und für das Jahr 2006 mit einem Anstieg der Verbundmasse in Höhe von 5,13 v. H. gerechnet.
  • Die unbereinigte Finanzausgleichsmasse (vor Abrechnungen und Umlagen) beläuft sich auf 1.507,0 Mio. € im Jahr 2005 und 1.584,2 Mio. € im Jahr 2006. Es ist danach nicht auszuschließen, dass die sich nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz ergebende Finanzausgleichsmasse des Jahres 2007 erneut unter dem seitens des Landes angekündigten Garantiebetrag liegt und eine weitergehende Kreditierung vorgenommen werden muss.
  • Zur Gewährleistung der und für die Jahre 2005/2006 fortgeschriebenen Garantiesumme von 1.622 / 1.638 Mio. € sind zusätzliche Verstetigungsdarlehen in Höhe von 216,1 / 113,4 Mio. € erforderlich. Zum Ende des Jahres 2006 ergibt sich ein Verstetigungsdarlehen von über 600 Mio. €, was einem Anteil an der Finanzausgleichsmasse eines Jahres in Höhe von rund 35 v. H. entspricht.
  • Unter Berücksichtigung der Finanzausgleichsumlage und der deutlich steigenden Umlage zum Fonds „Deutsche Einheit" hat die zur Verteilung anstehende Finanzausgleichsmasse des Jahres 2005 ein Volumen in Höhe von 1.689,5 Mio. €. Das sind 1,45 v. H. mehr als im Haushaltsjahr 2004. Im Jahr 2006 wird die Finanz€ausgleichsmasse nochmals um 1,02 v. H. anwachsen auf dann 1.706,7 Mio. €. Das sind rund 30 Mio. € weniger als im Jahr 2002.
  • Die Allgemeinen Finanzzuweisungen sollen im Jahr 2005 um 1,5 v. H. ansteigen und lägen damit noch um 2,8 v. H. unter dem Betrag des Jahres 2002. Im Jahr 2006 ist ein weiterer Anstieg der Allgemeinen Zuweisungen um 1,8 v. H. eingeplant.
  • Die Schlüsselmasse des Jahres 2005 nimmt nach Abzug erhöhter Umlagen um 0,9 v. H. zu (das sind 3,2 v. H. weniger als im Jahr 2002) und soll im Jahr 2006 nochmals um 1,2 v. H. ansteigen. Auf Grund der unterschiedlichen Entwicklung der Steuereinnahmen der einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften und Gebietskörperschaftsgruppen wird es zu beachtlichen Umschichtungen innerhalb der einheitlichen Schlüsselmasse kommen. Durch den Anstieg der landesdurchschnittlichen Steuerkraftmesszahl kommt es insbesondere zu einem Mehrbedarf bei den Schlüsselzuweisungen A zu Lasten der finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen B 2.
  • Auch der Ausgleichsstock dotiert in den beiden kommenden Jahren mit 53,0 Mio. € unverändert. Dies führt zu einer Quotierung bei der Bewilligung von Bedarfszuweisungen.
  • Die zweckgebundenen Zuweisungen sind nach einer Fülle von Befrachtungen im Zeitraum von 1990 bis 2004 um rund 52,6 v. H. (230 Mio. EUR) angewachsen. Auch im kommenden Doppelhaushalt sollen sie linear, d. h. um 1,44 / 1,02v. H. ansteigen.
  • Das Verhältnis von Allgemeinen Finanzzuweisungen zu Zweckgebundenen Finanzzuweisungen bleibt mit 60,1 v. H. zu 39,9 v. H. - rein rechnerisch - unverändert. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Umlage zum Fonds „Deutsche Einheit“, die in 2005 um gut 7 Mio. € ansteigt, von der Zielrichtung her ausschließlich der Schlüsselmasse zufließen sollte. Darüber hinaus wurden - wie oben ausgeführt - Mehrausgaben des Jahres 2003 für Zuweisungen an Jugendämter für Kindertagesstätten nicht den Zweckzuweisungen zugeschlagen, sondern vorab der Finanzausgleichsmasse im Wege der Verrechnung entnommen. Allein die letzte Maßnahme führt zu einer „optischen“ Verbesserung des Aufteilungsverhältnisses um 0,7 v. H.-Punkten.





BR SI 8/04 HB/967-00: DHH0506



Stabilisierungsfonds eröffnet „dritte“ Säule der Verschuldung

Zur Verstetigung der Einnahmen der kommunalen Finanzen hat das Land für den Zeitraum von 2003 – 2006 mit § 34 LFAG eine Garantiesumme von 1.606 Mio. € (vor Umlagen) im kommunalen Finanzausgleich verankert. Um diesen Betrag zu gewährleisten, werden – im System des LFAG - unverzinsliche Verstetigungsdarlehen gewährt. Der Gesamtbetrag der Verstetigungsdarlehen dürfte Ende 2006 bei über 600 Mio. € liegen. Das entspricht in etwa 30 v.H. der Finanzausgleichsmasse. Im Jahr 2007 noch bestehende Forderungen oder Verbindlichkeiten des Landes würden nach der geltenden Rechtslage mit der vorläufigen Finanzausgleichsmasse 2007 verrechnet. Es ist allerdings unstreitig, dass diese Regelung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen so nicht umgesetzt werden kann und der bisherigen Praxis in Rheinland-Pfalz entgegensteht. Die Landesregierung schlägt vor, das Verstetigungsdarlehen ab dem Jahr 2007 in einen Stabilisierungsfonds zu überführen. Die hierfür vorgesehene Regelung enthält folgende Eckpunkte:

  • Der aktuelle Garantiebetrag in Höhe von 1.606 Mio. € soll sich innerhalb eines Wachstumskorridors stetig fortentwickeln. Dieser Wachstumskorridor hat als Bemessungsgrundlage die langfristige Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes (tatsächliche Steuereinnahmen einschließlich Bundesergänzungszuweisungen und Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich der letzten 9 Jahre im Durchschnitt) mit maximalen Zu- oder Abschlägen auf diese Bemessungsgrundlage in Höhe von 2 v.H. Die Untergrenze der Fortschreibung der Finanzausgleichsmasse soll allerdings das Ausgleichsvolumen des Vorjahres zuzüglich 1 v.H.-Punkt bilden.


  • Höhere Zuwächse der Finanzausgleichsmasse über die sich so ergebende Obergrenze hinaus fließen in einen neu einzurichtenden „Stabilisierungsfonds“ und werden dort ebenso verzinst wie etwaige Fehlbeträge zur Gewährleistung des neuen Finanzausgleichsniveaus.
  • Das bisherige zinslose Verstetigungsdarlehen wird in den Fonds überführt und dort prioritär mit etwaigen Überschüssen getilgt.
  • Es steht dem Haushaltsgesetzgeber frei, die Bemessungsgrundlage zur Fortschreibung des Finanzausgleichsniveaus über das jeweilige Landeshaushaltsgesetz zu ändern. Ansonsten ergeben sich die jährlichen Veränderungsraten der kommunalen Finanzausgleichsmasse (nach Abrechnung und vor Umlagen) unmittelbar aus der vorgesehenen Neuregelung des § 5a Landesfinanzausgleichsgesetz.
    Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und die beiden anderen kommunalen Spitzenverbände haben sich gegen die Errichtung eines Stabilisierungsfonds ausgesprochen, übrigens mit einstimmigem Votum auch der Kommunale Rat.
  • Mit dem Stabilisierungsfondsgesetz wird bewirkt, dass die Zusammenhänge zwischen Teil 1 (Garantiesumme) und Teil 2 (Standardabbau) des Beistandspaktes aufgegeben werden.
  • Die kommunalen Gebietskörperschaften werden mit dem Stabilisierungsfondsgesetz gegenüber dem Land politikunfähig. Finanzausgleichsforderungen der Kommunen sind dann keine politischen Forderungen mehr, sondern Verstöße gegen geltendes Recht.
  • Die gesetzliche Regelung der Veränderungsmöglichkeiten der Finanzausgleichsmasse zementiert die Ansprüche der Gemeinden auf Beteiligung an Steuereinnahmen des Landes auf ein einmal gefundenes Niveau. Die heutige Finanzmittelverteilung wird – zu Lasten der Gemeinden – zur Rechengröße und bleibt nicht politisch zu verantwortende Entscheidung.
  • Fondsverstärkungen, die in der Zeit bis mindestens 2010 auf dem Kreditmarkt aufgenommen werden müssen, sogenannte Neukredite, müssen verzinst werden und belasten die Kommunen (Zwangskreditaufnahme beim Land). Damit würde zukünftig eine teilweise Kreditfinanzierung der Finanzausgleichsmasse durch das Land über die derzeitige Notlage hinaus auf Dauer zugelassen.
  • Über den Stabilisierungsfonds lässt sich kreditfinanziert die „Garantiesumme“ erhöhen, um damit bevorzugt Zweckzuweisungen zu bedienen, z. B. landespolitisch wünschenswerte Großvorhaben.
  • Die „Garantiesumme“ verschleiert die Notwendigkeit der verfassungsrechtlichen Garantie einer Aufgaben angemessenen Finanzausstattung (Artikel 49 a LV).


Die seitens der Landesregierung gegebenen Zusagen zum Beistandspakt reichen aus, zumal die Mechanismen des Beistandspaktes so lange greifen sollen, wie es notwendig ist, nach derzeitigem Kenntnisstand mindestens bis zum Jahre 2010.






BR SI 9/04 HB/3.LFAG



Kreisfreie Städte169 879 T€(169,70 €/EW)
Landkreisbereich651 427 T€(213,06 €/EW)
Landkreise337 435 T€(110,37 €/EW)
Verbandsfreie Gemeinden  43 388 T€( 66,63 €/EW)
Verbandsgemeinden164 209 T€( 68,24 €/EW)
Ortsgemeinden106 395 T€( 44,22 €/EW)
Gesamtschlüsselmasse821 306 T€(202,37 €/EW)

1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

228 839 898,00 €

2. Gemeindeanteil an der Zinsabschlagsteuer

9 782 577,44 €

3. Umsatzsteuerausgleichszahlungen (§ 21 LFAG)

27 734 896,68 €

Zwischensumme

266 357 372,12 €

4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (2,07614 %)

28.717 192,12 €

Insgesamt

295 074 564,24

Jahr

Gesamt

Bund

Länder

Gemeinden

2004

443,8

188,8

180,8

54,0

2005

453,5

194,2

181,1

55,2

2006

473,7

201,5

189,0

58,8

2007

493,0

209,3

196,9

61,8

2008

511,1

216,1

204,4

64,4

Jahr

Bund

Land

Fonds deutsche Einheit

Gesamt

2003

36

71

7

114

2004

20

55

7

82

2005

19

54

8

81

2006

16

51

8

75

2007

16

51

8

75

2008

16

51

8

75

Jahr

 

1998

1999

2000

2001

2002

2003*

Zahl unausggl. Haushalte

 

605

515

620

682

864

943

Fehlbetr. Mio. €

350

455

396

772

863

1378