Bericht des Vorsitzenden April 2017


Mr. Kommunalrecht ...

... geht in Ruhestand. Burkhard Höhlein war 27 Jahre lang eine der Säulen der Arbeit des GStB. Mit außerordentlicher Zuverlässigkeit und hoher Präzision war er für unsere Mitglieder stets ein geschätzter Ansprechpartner. Wie kaum ein anderer kannte er sich im Kommunalrecht aus. Fast immer wusste er sofort eine Antwort auf eine ihm gestellte Frage. Und wenn das ausnahmsweise einmal nicht der Fall war, dauerte es selten länger als einen Tag, bis er nach Studium der Gesetze, Kommentare und Gerichtsentscheidungen zu einem Ergebnis gekommen war.

Zudem hat Burkhard Höhlein sich neben vielen anderen Verdiensten immer für die Modernisierung der kommunalen Verwaltungen stark gemacht. Sehr früh hat er die Möglichkeiten des damals neuen Mediums Internet erkannt und die Mitglieder des GStB von dessen Vorteilen überzeugt.

Die Entwicklung der Kommunalakademie zu einem allseits geschätzten Träger der Fort- und Weiterbildung für das Personal in unseren Rathäusern war ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit. Er übernahm die Leitung der Akademie in einer schwierigen Situation. Ihm ist es zu verdanken, dass die Akademie heute so glänzend da steht wie nie zuvor.

Und dort wird er im "Ruhestand" weiter mitarbeiten. Darauf freuen wir uns sehr. Wir wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute, Glück, Gesundheit und Gottes Segen. Vielen Dank, Burkhard Höhlein.

Rheinland-Pfalz – Pendlerland ...

... Fast drei Viertel aller Arbeitnehmer in unserem Land pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, das ist deutlich mehr als im Bundesschnitt (60%). Angesichts dieser Zahlen müssen die Rahmenbedingungen für diese Menschen verbessert werden. Sicher ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in den Städten und Ballungsräumen, also in der Nähe der meisten Pendlerziele, unbedingt notwendig. Aber viele Menschen entscheiden sich bewusst für ein Leben außerhalb der Städte, z.B. weil sie die örtliche Gemeinschaft und ihre sozialen Strukturen schätzen.

Pendeln gehört zur Realität. Deswegen müssen alle Akteure – Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft, Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zusammen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeit, Familie, Mobilität und Freizeit beitragen.

Das Vorhaben des Bundes, die Mittel für Radverkehrsschnellwege aufzustocken, ist ein sinnvoller Schritt. Viele Menschen aber pendeln über größere Entfernungen, so dass dies allein nicht ausreicht. Wir brauchen einen verstärkten Ausbau des Schienennahverkehrs, aber besonders auch des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Gerade beim ÖPNV gibt es Handlungsbedarf. Dazu gehören Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit ebenso wie die Verdichtung der Netze insbesondere im Umfeld der Ballungszentren. Und für Menschen, die über größere Strecken zur Arbeit kommen, brauchen wir Multimobilitätskonzepte mit attraktiven Umsteigepunkten, bei denen die verschiedenen Verkehrsmittel besser vernetzt sind und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrrad und Pkw geschaffen werden.

Sichere Geldeinlagen ...

... scheinen bald der Vergangenheit anzugehören. Trotz vielerorts leerer Kassen müssen sich die Kommunen gelegentlich, z. B. wegen der quartalsweise zufließenden Steuereinnahmen mit der von der Gemeindeordnung geforderten sicheren Verwahrung von Geldern beschäftigen.

Und da droht Ungemach. Der Bundesverband deutscher Banken e.V. plant, die Einlagen von Kommunen aus dem Einlagensicherungsfond herauszunehmen. Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Wir Kommunen arbeiten nicht mit eigenem Geld, sondern mit dem Geld der Steuerzahler, deren Einlagen auch weiterhin geschützt werden sollen.

Hier darf ich darauf hinweisen, dass wir Kommunen im Gegensatz zu Bund und Ländern von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Privatkunden eingestuft sind und so in gleicher Weise schützenswert sein sollten wie der Sparer oder der private Anleger. Zudem haben wir gemäß den kommunalrechtlichen Regelungen auf eine hinreichende Sicherheit unserer Gelder zu achten. Die vom Bankenverband vorgenommene Einordnung der Kommunen als "professionelle Investoren und bankähnliche Kunden" ist vollkommen an den Haaren herbeigezogen.

Wenige Tage nach Erstellung dieses Berichtes entscheidet der Bankenverband über seine Pläne. Wir hoffen, dass er von seinem ursprünglichen Vorhaben abrückt und den Schutz unserer Einlagen, unserer unselbständigen Sondervermögen z.B. der Eigenbetriebe, Versorgungskassen u.ä. über den Sicherungsfond beibehält.

Herzlich
Ihr Ralph Spiegler


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 4/2017

Ralph Spiegler
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes