Kommunalfinanzen: Zurück zu mehr Sachlichkeit und Realitätsnähe


  1. Laut amtlicher Gesetzesbegründung sind die Mittel als nichtselbständiges Sondervermögen des Landes zu verwalten. Ein großer Unterschied zum Pensionsfonds des Landes. Demnach müsste das Geld gut und sicher angelegt sein. Ob dem tatsächlich so ist, haben die kommunalen Spitzenverbände in der Vergangenheit wiederholt in Frage gestellt. Eine Antwort hat nunmehr der wissenschaftliche Dienst des Landtags gegeben und dabei die große Sorge der Kommunen bestätigt: Die Landesregierung hat für den Stabilisierungsfonds und damit für die Kommunen bestimmte Gelder in Höhe von insgesamt rund 513 Mio. Euro über mehrere Jahre hinweg zu Unrecht dem allgemeinen Landeshaushalt zugeführt und dieses Geld für eigene Landesausgaben verwendet. Die vom Wissenschaftlichen Dienst festgestellte rechtswidrige Praxis will die Landesregierung nunmehr im Nachhinein legalisieren und das kommunale Sparbuch damit gänzlich auflösen. Denn das Vorhaben der Landesregierung, aus dem Stabilisierungsfonds eine Stabilisierungsrechnung zu machen, ist mehr als eine bloße Umbenennung. Nach Feststellungen des Wissenschaftlichen Dienstes würde dieses faktisch eine Auflösung des Guthabens bedeuten, denn die vom Fonds geschaffene Zweckbindung der Gelder wird aufgehoben und durch einen „bloßen“, nicht durch reales Vermögen hinterlegten Anspruch der Kommunen gegen das Land auf künftige Zahlung der gestundeten Leistungen ersetzt. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unterstreicht eines: Die Landesregierung muss die Rechtslage beachten und somit den gesetzlichen Zustand schnellstmöglich wiederherstellen.

    Gleichzeitig steht die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs vor dem Abschluss. Wir müssen leider befürchten, dass die notwendigen Verbesserungen nicht umgesetzt werden. So wird es auch bei der Umverteilung zu Gunsten der kreisfreien Städte und zulasten des kreisangehörigen Raumes bleiben. Damit wird eine wichtige Chance vertan, das Leben für die Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land vor Ort besser gestalten zu können.

  2. Nach Äußerungen des Innenministers bestätigt der aktuelle Kommunalbericht des Landesrechnungshofs die positive Entwicklung der kommunalen Finanzen in Rheinland-Pfalz. Er verweist auf die 431 Millionen Euro positiven Finanzierungssaldo in den kommunalen Kassen. Die Entspannung bei den Kommunalfinanzen beruhe danach nicht nur auf den hohen Einnahmen und einem moderaten Zuwachs der Ausgaben, sondern auch auf einem Anstieg der laufenden Landeszuweisungen um 236 Millionen Euro. Es seien noch mehr Eigenanstrengungen der Kommunen zur Ausschöpfung der Einnahmequellen (sprich: Steuererhöhungen) erforderlich. So richtig der hohe Finanzierungsüberschuss in 2017 auch ist, er stellt nur die halbe Wahrheit dar und verkehrt das Bild: Denn im gleichen Bericht des Rechnungshofs steht auch, dass die Zuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Kommunalfinanzen und auch nicht zum Abbau von Schulden geführt haben. Vielmehr stellen die Finanzierungsüberschüsse ein in der Langfristbetrachtung singuläres Ergebnis dar und Liquiditätsüberschüsse geben noch keine Auskunft darüber, ob auch der „doppische“ Ausgleich der Haushalte und Jahresabschlüsse gelingt, indem insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen erwirtschaftet werden. Der hohe Kassenüberschuss berücksichtigt auch nicht den Finanzbedarf für die vielfach dringend gebotene Ausweitung der Investitions- und Unterhaltungstätigkeit in der kommunalen Infrastruktur sowie für die Tilgung von Schulden. Vor allem weist der Rechnungshof im Bericht auch darauf hin, dass trotz alledem im vergangenen Jahr fast ein Drittel der Gemeinden und Gemeindeverbände defizitär abschloss.

    Hier ist mehr Sachlichkeit und Realitätsnähe in der Diskussion geboten, damit die Abgeordneten, die in wenigen Wochen über die Zukunft der kommunalen Finanzausstattung entscheiden sollen, auch die richtige Entscheidungsgrundlage haben. Es muss die ganze Wahrheit angesprochen werden.

  3. Hierzu gehört auch, dass das Thema Altschuldenabbau auf den Tisch muss. Derzeit wird eine Verbindung der Neuordnung der Kommunalfinanzen durch das LFAG seitens der Landesregierung strikt abgelehnt. Seitens des Finanzministeriums wurde uns mitgeteilt, dass im Doppelhaushalt 2019/2020 kein Entschuldungsprogramm vorgesehen sei. Stattdessen wird auf das geplante „Aktionsprogramm Kommunale Liquiditätskredite“ verwiesen, welches aus dem Zinssicherungsschirm und Stabilisierungs- und Abbau-Bonus besteht. Diese Programme sind jedoch von vornherein so ausgelegt, dass jetzt schon feststeht: größere Entschuldungserfolge können hierdurch nicht erzielt werden. Der Zinssicherungsschirm steht nur einem kleinen Teil der betroffenen Kommunen offen und das Programm ist nicht mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegt. Und vor allem wird durch eine Zinssicherung noch kein Cent vom Schuldenberg abgebaut. Zinssicherung und Stabilitätsbonus sind keine Tilgungen. Das blinde Verweigern der Landesregierung, sich weder mit den Lösungsvorschlägen der kommunalen Spitzenverbände zur Entschuldung zu befassen noch eigene Ansätze zu entwickeln, ist eine Fehleinschätzung der tatsächlichen Notwendigkeit.

    Der Landesrechnungshof hat im Kommunalbericht nicht nur festgestellt, dass viele der von der Verschuldung betroffenen Kommunen auch künftig den für einen Schuldenabbau erforderlichen Kapiteldienst kaum erwirtschaften können. Er hat auch an das Land appelliert, jetzt aktiv zu werden und gemeinsam mit den Kommunen – gegebenenfalls mit Hilfe vom Bund – in eine Entschuldung einzusteigen.

Wir brauchen dringend einen besseren Dialog zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden, damit die vielfach erwähnten „intensiven Gespräche“ auch tatsächlich geführt werden und keine Placebos sind. Über die Altschuldenproblematik darf genauso wenig hinweggegangen werden wie konjunkturelle Verbesserungen nicht als strukturelle Verbesserungen verkauft werden dürfen. Das Land muss seine Kommunen finanziell – anders als bisher – wirklich strukturell spürbar besser sowie aufgabenangemessen ausstatten und ein wirksames und nachhaltiges Entschuldungsprogramm auflegen, anstatt die Schuldenproblematik in unverantwortlicher Weise auf künftige Generationen zu verlagern.
Die kommunale Familie steht bereit.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 9/2018

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes