Wo ist das Guthaben der Kommunen?


Denn tatsächlich handelt es sich bei den angeblich zusätzlichen Finanzmitteln des Landes um Geld aus dem sog. Stabilisierungsfonds – einem Instrument, dass geschaffen wurde, nachdem sich die Steuereinnahmen zu Beginn des Jahrtausends stark verschlechterten und damit die Einnahmequellen der Kommunen drastisch einbrachen.

Als Akutmaßnahme wurde 2003 der Beistandspakt gemeinsam von Land und Kommunalen Spitzenverbanden beschlossen und als neues Instrument in den Kommunalen Finanzausgleich eingeführt. Dieser wurde vom Stabilisierungsfonds (Stabifonds) 2004 mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2007 abgelöst. Der Stabifonds ist gedacht als Finanzpuffer für gute und schlechte Zeiten. In schlechten Zeiten gibt das Land den Kommunen Kredit und in guten Zeiten zahlen die Kommunen den Kredit zurück und bilden Finanzreserven. Soweit vereinfachend die Funktionsweise geschildert. Der Stabifonds ist damit das Sparbuch der Kommunen, auf dem kommunales Geld liegt.

Wie hat das System gewirkt? In den Jahren 2003 bis 2007, als die Verbundsteuern nicht ausreichten um die garantierte Verstetigungssumme auszufüllen, gab das Land Kredite in den Fonds. Am Wendepunkt im Jahr 2007 betrugt die Forderung des Landes an die Kommunen (Kreditsumme) rd.  687,8 Mio. EUR. Bis Ende des Jahres 2012 waren die Kredite bis auf eine Restsumme von 33,3 Mio. EUR getilgt. Ab dann bildete sich ein Guthaben, das am Ende des Haushaltsjahres 2016 einen Bestand incl. Zinsen von 543,4 Mio. EUR aufwies – ein fettes Sparbuch mit rd. ½ Mrd. EUR!

Soweit wir von fetten Jahren sprechen, weil sich seit 2013 eine beträchtliche Finanzreserve gebildet hat, gehört zur vollständigen Schilderung der finanziellen Lage, dass die Haushalte der rheinland-pfälzischen Kommunen seit 1990, mit Ausnahme des Jahres 2015, keinen ausgeglichenen Finanzierungssaldo aufwiesen. Laut Bericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz betrugen die negativen Finanzierungssalden im Mittel 319 Mio. EUR und summieren sich damit auf rd. 7,6 Mrd. EUR auf! Diese miserable Situation beschreibt der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz im Kommunalbericht 2012 wie folgt: „Dieser Rücklage stehen die hohe Zahl unausgeglichener Haushalte sowie die Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten gegenüber“.

Unter diesen Aspekten stellt sich die Frage: Wie geht man mit dem Guthaben aus dem Stabifonds, der Finanzreserve, um? Laut amtlicher Gesetzesbegründung ist das Guthaben als nichtselbständiges Sondervermögen des Landes verwaltet. Ein großer Unterschied zum Pensionsfonds des Landes. Demnach müsste das Geld gut und sicher angelegt sein.

Ob dem so ist, daran sind berechtigte Zweifel aufgekommen.

Denn wenn das Land frisches Geld in den Topf geben möchte, dann geht dieses nur über Veränderungen am Steuerverbund. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Kommunalen Finanzausgleich ist dieses aber gerade nicht vorgesehen. Von daher können die vom Land vorgesehenen 60 Mio. EUR letztlich nur aus dem Stabifonds stammen. Die Aussage von Ministerin Ahnen gegenüber der Presse, dass es sich bei den 60 Mio. EUR um zusätzliches Geld handelt, welches an anderer Stelle im Haushalt eingespart werden muss, passt daher keinesfalls zu den gesetzlichen Vorgaben zur Errichtung des Stabilisierungsfonds. Was ist da passiert? Ist der Stabifonds nicht nach den gesetzlichen Vorgaben errichtet, geführt, gebucht und verwaltet worden? Und schließlich: Wo ist das Geld der Kommunen? Ist die Verfahrensweise der Landesregierung rechtswidrig? Alles Fragen, auf die es bisher keine Antworten gibt, allenfalls Vermutungen. Die Antworten an die Kommunen ist in erster Linie Finanzministerin Doris Ahnen schuldig.

Hinweise, wie es ausgehen könnte, ergeben sich aus diversen Quellen. Wieder liefert derLandesrechnungshof Rheinland-Pfalz Aufklärungshilfe, hier im Jahresbericht 2018: „Der Stabilisierungsfonds wurde bisher als Sondervermögen geführt. Er wies Ende 2016 als ‚Bestand der Finanzreserve‘ einen Betrag über 543,4 Mio. € aus. Planmäßige Haushaltsansätze waren nicht ausgebracht worden, Bestandsveränderungen wurden buchungsmäßig nicht nachgewiesen. Das Ministerium hat erklärt, der Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Landesfinanzausgleichsgesetz sehe vor, den Begriff ‚Stabilisierungsfonds‘ durch ‚Stabilisierungsrechnung‘ zu ersetzen und den Begriff ‚Sondervermögen‘ zu streichen. Die möglicherweise irreführenden Begriffe ‚Verstetigungsdarlehen‘ und ‚Finanzreserve‘ sollten durch den Begriff ‚negative bzw. positive Finanzreserve‘ ersetzt werden. Dadurch werde offensichtlich, dass kein Sondervermögen im haushaltsrechtlichen Sinne geführt werde.“. Ferner stellt er fest: „Das Verstetigungsdarlehen … wies Ende 2016 einen Stand von über 543 Mio. € auf. In vorgenannter Höhe sind künftig vom Land noch Auszahlungen an die Kommunen zu leisten.“

Deutlicher kann eine Rüge nicht ausfallen. Jedenfalls kann das Land nach dieser eindeutigen Feststellung des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz nicht zur Tagesordnung übergehen. Die Kommunen des Landes fordern die Verantwortlichen, insbesondere Finanzministerin Doris Ahnen, auf, den Verbleib des kommunalen Guthabens aufzuklären und es den Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Finanzierung von dringend notwendigen Investitionen auszuzahlen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 3/2018

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes