Das Wumms-Paket braucht einen rheinland-pfälzischen Turbo-Transformator


Fast alle beschlossenen Maßnahmen setzen entsprechende Entscheidungen auf Landesebene voraus. Diese Maßnahmen müssen jetzt getroffen werden, damit die Hilfe so schnell wie möglich bei den Kommunen ankommt.

Wir erwarten, dass das Land tatsächlich am vollen Ausgleich der Gewerbesteuerverluste der Gemeinden für 2020 mitwirkt und wie angekündigt die andere Hälfte dieser Verluste ausgleicht. Der Rettungsschirm muss aber auch darüber hinausgehen! Das Land sollte den Ausgleich über 2020 hinaus und vor allem für die Einnahmeverluste der Gemeinden insbesondere bei der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer zusagen. Nach der aktuellen Steuerschätzung werden die Kommunen erst in 2024 den Stand der Steuereinnahmen von 2019 wieder erreichen.

Als erstes Signal sollte das Land sofort die Aussetzung des Landesanteils an der Gewerbesteuerumlage beschließen.

Der Bund wird zukünftig bis 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen. Die dafür nötige Verfassungsänderung wird es aber erst im Herbst dieses Jahres geben können. Diese wirksame Unterstützung bei den Sozialausgaben wird primär die Kreishaushalte entlasten. Das trifft auch die 4 Mrd. EUR Bundesmittel für die Verstärkung der Gesundheitsämter zu. In die gleiche Richtung wirkt das einseitige 100 Mio. EUR Sofortprogramm des Landes für die Kreise und kreisfreien Städte. Damit die Balance für den kreisangehörigen Bereich wiederhergestellt wird, ist das Land gefordert, den Kommunalen Finanzausgleich neu auszutarieren. Den Gemeinden und Städten würde eine deutliche Aufstockung der Schwellengrenze der Schlüsselzuweisung A helfen.

In den 57 Maßnahmen des Konjunkturpaketes sind auch diverse Investitionsprogramme in Milliardenhöhe für bspw. Kapazitätsausbau in Kitas und Ganztagsschulen enthalten. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Dazu bedarf es bei den Vergabeverfahren weiterer Vereinfachungen und Erhöhungen der Auftragswertgrenzen zur Stärkung der heimischen Wirtschaft. Die lobenswerte Vorreiterrolle des Landes gilt es hier weiter auszubauen.

Das Wumms-Paket sieht zudem bundesweit 3 Mrd. EUR zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) vor. Wichtig ist hier, dass die Mittel so eingesetzt werden, dass die Digitalisierung gerade in den Kommunen, die letztlich die Masse der bürger- und wirtschaftsnahen Dienste bereitstellen, einen deutlichen Schub erhält.

Land und Kommunen sollten jetzt ein entschlossenes Signal an die Menschen, aber auch an die Wirtschaft senden, dass wir die Krise gemeinsam überwinden.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 06/2020

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes