Kommunaler Rettungsschirm: Auf Worte müssen Taten folgen!


Hart trifft es insbesondere die vielen kleineren Betriebe, Restaurants, Einzelhandelsgeschäfte und die gesamte Tourismusbranche, die vor Ort in erheblichem Umfang zum Gewerbesteueraufkommen beitragen. Die Sozialausgaben der Kommunen werden steigen. Es zeichnet sich ab, dass durch wegbrechende Einnahmen bei der Gewerbesteuer und dem Einkommenssteueranteil die ohnehin schon chronisch unterfinanzierten Gemeinden und Städte in eine massive finanzielle Schieflage geraten. Dabei gilt: Wer durch Schulden, fehlende Rücklagen und großen Investitionsrückstand vor der Epidemie beeinträchtigt war, den trifft die Krise mangels eigenen Auffangnetzes besonders hart, sodass die kommunalen Spitzenverbände eine Resolution zur Rettung der Kommunen verabschiedet haben.

Dass die Kommunen systemrelevant sind, scheint nunmehr bei Bund und Land angekommen zu sein, die nunmehr Schutzschirme aufspannen wollen. Das Land will zur bereits geleisteten Soforthilfe für Kreise und kreisfreie Städte für coronabedingte Mehrausgaben in Höhe von 100 Mio. Euro die Kommunen außerdem bei den Gewerbesteuerausfällen unterstützen sowie 400 Mio. Euro aus der sog. Stabilisierungsrechnung bereitstellen (wobei letztere Mittel den Kommunen ohnehin zustehen). Hier darf es nicht bei bloßen Ankündigungen bleiben. Das Land muss den gesetzlichen Rahmen schaffen und die Mittel müssen fließen. Ob der angekündigte Betrag von 200 Mio. Euro allerdings ausreicht, die Gewerbesteuerausfälle zur Hälfte zu kompensieren, bleibt abzuwarten. Vor allem brauchen wir die Mittel jetzt als Vorauszahlung mit späterem Ausgleich eines etwaigen Verlusts und nicht erst, wenn die finalen Zahlen im Jahr 2021 abschließend feststehen.  

Auch der Bund sendet positive Signale. Bundesminister Scholz hat in Aussicht gestellt, dass der Bund je hälftig die kommunale Altschuldenlast und Gewerbesteuerausfälle übernimmt – ein Hilfspaket in einem nie zuvor dagewesenen Umfang! Gerade die Unterstützung bei den Altschulden ist eine einmalige Chance, für die wir nunmehr seit Jahren kämpfen. Das Land sollte diese nunmehr ergreifen und in Abstimmung mit den Kommunen die passenden Signale an den Bund senden.

Damit die Handlungsfähigkeit der Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz nicht nur kurzfristig gesichert wird, brauchen wir zudem eine Aufstockung und umfassende Reform des kommunalen Finanzausgleichs.

Mit einem unbürokratischen kommunalen Investitionsprogramm von Bund und Land ohne Eigenanteil bei Finanzschwachen Kommunen sowie weiteren Vereinfachungen im Vergaberecht könnte zudem die regionale Wirtschaft gestärkt werden. Gerade jetzt sind die Gemeinden und Städte gefragt, als bürgernächste Ebene und größter öffentlicher Auftraggeber den Menschen Halt zu geben, die Wirtschaft zu stützen und ein attraktives Lebensumfeld zu schaffen. Dies wird uns nur mit handlungsfähigen Gemeinden und Städten gelingen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 05/2020

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes