Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule und die Realität


Im August 2029 hat damit jedes Kind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, mit einem Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Der Rechtsanspruch soll bis auf maximal vier Wochen auch in den Ferien gelten. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebunden Ganztagsschulen.

Soweit so gut. Die Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist ein richtiger und wichtiger Baustein in der Familienpolitik. Die Eltern, die regelmäßig berufstätig sein wollen – auch die Wirtschaft braucht dringend Fachkräfte – setzen auf ein entsprechendes Betreuungsangebot. Den Familien hilft allerdings kein Gesetzesversprechen allein, sondern das konkrete Angebot vor Ort in der Realität. Den Realitätstest hat das Gesetz noch nicht bestanden.

Zwar ist anzuerkennen, dass sich der Bund mit bis zu 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und ab 2026 aufwachsend mit bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr an den Betriebskosten beteiligen wird. Ob das tatsächlich reicht, soll 2027 bis 2030 zwischen Bund und Ländern evaluiert werden.

Die Politik ist hier ein hohes Risiko eingegangen, das letztlich nicht Bund und Länder tragen müssen, sondern die Kommunen, gegen die sich der Rechtsanspruch richtet. Es ist ausgesprochen unsicher, ob es gelingen kann – auch wenn noch fünf Jahre Zeit sind – ausreichend Personal zu gewinnen.

Schon heute fehlen bundesweit mehr als 230.000 Erzieherinnen und Erzieher. Für die rund 600.000 zusätzlichen Ganztagsplätze werden mindestens weitere 100.000 zusätzliche Fachkräfte benötigt. Hinzu kommt, dass mit Blick auf die demographische Entwicklung viele Betreuerinnen und Betreuer in den nächsten Jahren das Rentenalter erreichen.
Auch die baulichen Voraussetzungen in vielen Schulen sind unzureichend. Oftmals werden nicht nur Umbau- sondern auch Neubaumaßnahmen nötig sein.

Das Land muss jetzt – gemeinsam mit den Kommunen – regionalscharf festlegen: Wann können wo, wie, welche notwendigen Plätze geschaffen werden? Und wie werden die Gelder innerhalb des Landes verteilt? Die Kommunen wollen die Eltern nicht enttäuschen, erwarten aber, dass die Kosten vom Land getragen und die notwendige Unterstützung dauerhaft gewährleistet wird.

Auch bei der Ganztagsbetreuung gilt der Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt!


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 09/2021

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes