Wende in der Migrationspolitik? Hilfen von Bund und Land

Vereinbart wurde, dass der Bund in einem sogenannten atmenden System ab 2024 pro Geflüchteten an die Länder einen Betrag von 7.500 Euro pro Jahr erstattet. Auch die zusätzliche allgemeine Pauschale von 1,25 Milliarden Euro bleibt bestehen. Mit diesen Mitteln sollen die Kommunen finanziell entlastet werden und mehr Planungssicherheit erhalten. Zusätzlich hat man sich darauf verständigt, die Asylverfahren zu beschleunigen, Abschiebungen konsequenter umzusetzen, den geplanten europäischen Asylkompromiss zu unterstützen und weitere Abkommen mit den Herkunftsländern auf den Weg zu bringen. Damit erhofft man sich – jedenfalls mittelfristig – eine deutliche Reduzierung der Zuzugszahlen. Gleichzeitig sollen anerkannte Asylbewerber schneller Arbeit aufnehmen dürfen. 

Das Land Rheinland-Pfalz wird den auf das Land entfallenden Betrag abzüglich der Mittel für die unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (hier findet zwischen Land und Kommunen eine Vollkostenerstattung statt) vollständig an die Kommunen weiterleiten. Somit erhalten die Kommunen aus den Bundesmitteln 67,2 Millionen Euro. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, den Städten, Gemeinden und Kreisen einmalig für das Jahr 2024 eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 200 Millionen Euro bereitzustellen, sodass den Kommunen damit 267,2 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Die Landesregierung hat die schwierige Situation der Städte und Gemeinden erkannt. Die Zusage des Landes, die Bundesmittel abzüglich der Mittel für die unbegleiteten Minderjährigen an die Kommunen weiterzugeben und darüber hinaus einmalig 200 Millionen den Kommunen zur Verfügung zu stellen, ist ein deutliches und wichtiges Signal. Die Mittel sind dringend erforderlich, um Planungssicherheit zu gewährleisten und den Kommunen das Geld für die notwendigen Investitionen an die Hand zu geben.

Die Gespräche müssen aber fortgesetzt werden, da die weitere Entwicklung ungewiss ist und mit einer kurzfristigen Reduzierung der Zuzugszahlen nicht gerechnet werden kann. Insoweit ist es richtig und wichtig, dass das Finanzierungssystem im Bereich Fluchtaufnahme einer weiteren Betrachtung unterzogen werden soll.

Die Städte und Gemeinden sind in der Summe an der Grenze der Belastbarkeit, auch wenn einzelne Kommunen sicher noch Kapazitäten bei der Unterbringung haben, wird es zunehmend schwierig. Beinahe überall fehlt es an Kapazitäten bei Integrations- und Sprachkursen. Positiv ist insoweit, dass das Land sein Integrationskonzept zusammen mit den Kommunen weiterentwickeln wird. Das Thema Integration muss aber auch personell und finanziell umgesetzt werden können. Hierfür sind derzeit keine gesonderten Mittel vorgesehen. Sollte sich abzeichnen, dass die nunmehr bereitgestellten Mittel hierfür nicht ausreichen, erwarten wir, dass hier zusammen mit dem Land Lösungen gefunden werden, denn eine gescheiterte Integration wird dem Staat am Ende ein Vielfaches mehr kosten.

Wichtig ist, dass entsprechend der Bund-Länder-Beschlüsse Zuzugsbegrenzung, Beschleunigung der Verfahren, aber auch Rückführungen nun verstärkt auch tatsächlich angegangen werden. Das kann einen weiteren wichtigen Beitrag zur Entlastung der Kommunen leisten. Ohne einen Wandel in der Migrationspolitik riskieren wir, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt abnimmt.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2023

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes