Kindertageseinrichtungen: Übergangsvereinbarung auf der Zielgeraden

Die Förderung beträgt für die kirchlichen Träger 102,5 v. H. der zuwendungsfähigen Personalkosten (99 v. H. für Personalkosten und 3,5 v. H. sonstige notwendige Kosten). Die Energie- und Heizmittelkosten sind damit einbezogen. Die weiteren gebäudebezogenen Kosten sind mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also den Jugendämtern, zu vereinbaren. Die sonstigen Freien Träger erhalten 100,0 v. H. der zuwendungsfähigen Personalkosten. Aufgrund der Heterogenität sind alle weiteren Kosten mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu verhandeln. 

Es ist ein doppelter Erfolg, dass es unter der Federführung des Gemeinde- und Städtebundes nun doch gelungen ist, landesweit einheitliche Lösungen zu finden und neben den konfessionellen Trägern auf der Zielgeraden auch noch die nicht steuerfinanzierten Freien Träger mit einer für diese Gruppe angemessenen Förderung einbezogen werden konnten.

So wichtig es ist, hier nun endlich zu einer Regelung ab Mitte 2021 gekommen zu sein, zeigt die vereinbarte Dauer auch, dass nach den Verhandlungen gleich vor den Verhandlungen ist. Die Verhandlungspartner streben an, diese Übergangsvereinbarung zum 1. Januar 2025 durch eine Rahmenvereinbarung im Sinne des § 5 Abs. 2 KiTaG über Planung, Betrieb und Finanzierung von Kindertagesstätten sowie einer angemessene Eigenbeteiligung zu ersetzen.

Die abgeschlossene Übergangsvereinbarung ist ein immenser Kraftakt, der nur mit sehr viel gutem Willen von beiden Seiten erfolgen konnte. Es ist aber auch Kraft und Zeit verloren gegangen. Immer wieder wurde auch das Prinzip der Trägervielfalt, wonach alle – die Kirchen, Freien Träger, gegebenenfalls Arbeitgeber und die Kommunen – sich an dem Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligen, in den Vordergrund gestellt. Die Trägervielfalt ist aus unserer Sicht wichtig und richtig und muss unterstützt werden. Sie muss aber auch finanzierbar sein und bleiben – für alle Beteiligten.

Den dringend erforderlichen weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung werden wir nur mit Diskussionen über die Trägervielfalt nicht forcieren können. Wir brauchen mehr Personal, aber auch Gebäude und Finanzmittel. Bund und Land müssen ihre finanziellen Hilfen systematisch erhöhen und Quereinsteigerinnen und -einsteigern den Zugang zum Beruf ermöglichen. Das alles wird uns nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen.

Die lange Verhandlungsdauer zeigt aber auch, wie schwierig die Finanzierungslage auf beiden Seiten ist. Letztlich wird damit auch deutlich, dass die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen für beide Seiten bei weitem nicht ausreichend ist. Hier bleibt das Land weiter in der Pflicht! Insgesamt verhindern hohe Standards oftmals die Schaffung weiterer Plätze.   

An der Kinderbetreuung zeigt sich, wie in vielen Bereichen in unserem Land, dass nicht alles, was richtig und wünschenswert ist, auch kurzfristig umgesetzt werden kann. Das gilt gleichermaßen für den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Denn Rechtsansprüche schaffen keine Plätze, sondern fordern nur das konkrete Handeln vor Ort.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 03/2024

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes