Nulltoleranzstrategie bei Angriffen gegenüber kommunalen Mitarbeiter/innen!


Dazu unterzeichneten Oberbürgermeister Dr. Bernhard Matheis, Pirmasens, Vorsitzender des Städtetages Rheinland-Pfalz, Bürgermeister Aloysius Söhngen, Prüm, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Burkhard Müller, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz und die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz heute in Mainz auf dbb-Anregung eine Anti-Gewalt-Vereinbarung für den öffentlichen Kommunaldienst.

Oberbürgermeister Dr. Bernhard Matheis, Vorsitzender des Städtetages Rheinland-Pfalz betonte anlässlich der Unterzeichnung: „Drastisch zunehmende Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Übergriffe sind inzwischen leider auch in vielen Kommunalverwaltungen Alltagsbestandteil. Wir verurteilen jegliche Form von Gewalt gegen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gewalt gegen das Personal tolerieren wir nicht und gehen mit der nötigen Härte dagegen vor.“

„So wie die Bürgerinnen und Bürger zu Recht Schutz und Sicherheit vom Staat erwarten, müssen auch die Menschen, die für diesen Staat in den Verwaltungen arbeiten, vor Übergriffen wirksam geschützt werden. Wenn Feuerwehrleute, andere Rettungskräfte, kommunale Angestellte oder Beamte beispielsweise in Bürger- oder Sozialämtern beleidigt, tätlich bedrängt oder sogar verletzt werden, muss das Prinzip der Nulltoleranz nicht nur beschworen, sondern konsequent angewandt werden! Das heißt auch: ermitteln, anklagen und verurteilen“, forderte Bürgermeister Aloysius Söhngen, Prüm, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB). Für die Vereinbarungspartner haben die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten oberste Priorität. Deshalb raten wir, alle rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die Ziele der Vereinbarung durchzusetzen und um der zunehmenden Gewalt entgegenzuwirken“, stellte der Geschäftsführende Direktor des Landkreistages, Burkhard Müller, fest. Die Gesellschaft dürfe kein Verständnis dafür aufbringen, wenn insbesondere Beschäftigte der Hilfsdienste in ihren Einsätzen beleidigt oder sogar behindert werden.

Die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz sagte: „Durch die Erklärung wird deutlich gemacht, dass im Gewaltfall Dienststelle und Dienststellenleitung ohne jeden Vorbehalt hinter den angegriffenen Mitarbeitern stehen und sie in jeder Beziehung unterstützen. Gleichzeitig zielen wir auf eine enge Kooperation von Behördenleitungen, Mitarbeitern und ihren Vertretungen beim Auf- und Ausbau von maßgeschneiderten Lösungen in den Bereichen Prävention, Deeskalation, Schutz und Hilfe. Viel haben die Kommunen hier schon initiiert, es muss aber mit gesteigerten Aggressionspotentialen der Behördenkundschaft Schritt gehalten werden.“

Die Zunahme von Gewalt ist typischerweise in den Bereichen des öffentlichen Dienstes zu beobachten, die im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern arbeiten, also besonders auf kommunaler Ebene. Die Vereinbarungsunterzeichner beobachten mehr Gewalt gegenüber Personal in den Ordnungs- und Sozialämtern, beim kommunalen Vollzugsdienst, in den Ausländerämtern, in den Jobcentern sowie sogar bei den Feuerwehr- und Rettungsdiensten.

Respektlosigkeit, Aggression und eine zunehmende Ablehnung behördlicher Maßnahmen sind aus Sicht der Unterzeichner der Grundsatzvereinbarung ein gesamtgesellschaftliches Problem. Dem stellen wir uns gemeinsam entgegen.

Die Vereinbarungsparteien sehen die Grundsatzerklärung als wichtige Grundlage, um der zunehmenden Gewalt gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes auf kommunaler Ebene stärker beizukommen.

In der gemeinsamen Erklärung sprechen sich die Kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaft gegen alle Formen von Gewalt am Arbeitsplatz aus. Alle strafrechtlich relevanten Sachverhalte sollen bei den Strafverfolgungsbehörden durch die Behörde angezeigt und die erforderlichen Strafanträge gestellt werden. Der verstärkte Einsatz von Präventionskonzepten sowie die Überprüfung und Weiterentwicklung von Anti-Gewalt-Strategien sind weitere Kernaussagen der gemeinsamen Grundsatzerklärung.

Weitere Informationen:


Pressemitteilung der Kommunalen Spitzenverbände und des dbb - Beamtenbund und Tarifunion, Landesbund Rheinland-Pfalz vom 02. März 2016