Wald im Klimastress – Auf die Jagd kommt es an!


Die Borkenkäfer- und Dürreschäden haben zu großen Freiflächen in den Wäldern geführt, die mit klimaangepassten Baumarten aufgeforstet werden sollen. Diese Flächen bieten dem Wild optimale Lebens- und Vermehrungsbedingungen, die jungen Pflanzen sind Leckerbissen für Reh- und Rotwild. Daher ist der Beitrag der Jagd zur Entwicklung klimastabiler Wälder in den nächsten Jahren, in denen die neue Waldgeneration begründet wird, von entscheidender Bedeutung. Eine gezielte Bejagung und erhöhte Abschüsse sind erforderlich, damit die Wilddichte auf ein waldverträgliches Niveau reduziert wird.

Der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes, Bürgermeister Aloysius Söhngen (VG Prüm), betont: „Die Auswirkungen des Klimawandels stellen Waldbesitzer und Forstleute vor eine Jahrhundertaufgabe. Ohne die aktive Mitwirkung der Jägerschaft ist sie nicht erfolgreich zu bewältigen. Unser heutiges Handeln entscheidet über den Wald, den wir künftigen Generationen hinterlassen. Es wäre fatal, wenn wir in einigen Jahren feststellen, dass der Aufbau naturnaher Mischwälder an übermäßigen Wildschäden gescheitert ist.“

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Dr. Karl-Heinz Frieden (GStB) ergänzt: „Die Jagd muss sich den gesellschaftlichen Anforderungen stellen und sich übergeordneten Zielsetzungen unterordnen. Niemand will Wald ohne Wild, aber die Belange des Waldes gehen den Interessen der Jäger vor. Gefragt sind Jäger, die aus innerer Überzeugung und mit hohem Engagement ihren Beitrag für die Zukunft des Waldes leisten und ihr Handwerk beherrschen.“

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben muss die Entwicklung klimastabiler Wälder grundsätzlich ohne Schutzmaßnahmen erreichbar sein. Aloysius Söhngen und Dr. Karl-Heinz Frieden stellen fest: „Kilometerlange Zäune in den Wäldern und tausende Plastikhüllen zum Schutz der Pflanzen vor Wildschäden können nicht das Problem überhöhter Wildbestände lösen. Im Übrigen fehlen auch schlicht das Geld und das Personal für derartige Maßnahmen.“

Die Waldbesitzer stehen in der Verantwortung, die Ziele der Waldentwicklung eindeutig zu definieren und damit Vorgaben für die Jagdausübung zu formulieren. Auf der Grundlage dieser Zielvorgaben sollten Jäger ausgewählt werden, die ihren jagdlichen Verpflichtungen in umfassender Weise nachkommen. Ein hoher Pachtpreis kann nicht das ausschlaggebende Kriterium sein, wenn Schäden vermieden und der Wald klimastabiler gemacht werden soll.

Die Jagdausübungsberechtigten stehen in der Verantwortung, die vorgegebenen Ziele umzusetzen und die Jagdausübung als Dienstleistung zu begreifen. Von entscheidender Bedeutung ist, wie sich der Zustand des Waldes darstellt. Jagdgesetzliche Regelungen, die eine effiziente Jagdausübung im Interesse naturnaher Mischwälder behindern, sollten angepasst werden. Beispielsweise ist die notwendige revierübergreifende Jagdausübung durch eine Duldungspflicht für „überjagende Hunde“ zu erleichtern. Auch sollten forstwirtschaftliche Belange in der Jägerausbildung und in der Jägerprüfung eine stärkere Berücksichtigung finden.

Aloysius Söhngen und Dr. Karl-Heinz Frieden appellieren: „Der GStB hat zur gezielten Unterstützung der Gemeinden und Jagdgenossenschaften den Fachbeirat Forst und Jagd geschaffen. Zentrale Dienstleistung ist die Information und Beratung vor Ort. Nutzen Sie das Angebot!“


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 23. Oktober 2019

Zum Hintergrund:

In Deutschland ist das Jagdrecht an das Grundeigentum gebunden. Die Eigentümer kleinerer Grundflächen im Außenbereich gehören kraft Gesetzes der örtlichen Jagdgenossenschaft an. Diese bündelt die Interessen ihrer Mitglieder und vertritt sie beispielsweise bei der Jagdverpachtung. Die Jagdgenossenschaften sind traditionell wichtige Akteure im ländlichen Raum. In Rheinland-Pfalz bestehen ca. 2.400 Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. 

Charakteristisch ist die enge Verbindung zwischen Jagdgenossenschaften und Gemeinden. Die Gemeinde verfügt in einer Vielzahl von Fällen über die größte Grundfläche in der Jagdgenossenschaft und die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister nimmt das Amt des Jagdvorstehers wahr oder wirkt zumindest im Jagdvorstand mit. Die Verwaltungsgeschäfte der Jagdgenossenschaften werden vielerorts auf die Gemeinde übertragen. 
Rheinland-Pfalz steht fast die Hälfte der Waldfläche im Eigentum von Gemeinden und Städten. 2.000 der ca. 2.300 Gemeinden und Städte im Land besitzen Waldflächen. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz ist der kommunale Waldbesitzerverband des Landes. Er vertritt die Gesamtheit der waldbesitzenden Kommunen gegenüber dem Landtag und der Landesregierung, aber auch auf Bundes- und Europaebene. Daneben berät er Gemeinden und Jagdhgenossenschaften in jagdlichen Fragen.

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