Jagd im stadtnahen Bereich – eine neue kommunale Aufgabe (GuSt November 2009)

Jagd im stadtnahen Bereich – eine neue kommunale Aufgabe

1. Der Lennebergwald – kommunal geführt

Der nur 730 ha große Lennebergwald in Mainz und Budenheim ist eines der größten geschlossenen Waldgebiete im waldarmen Rheinhessen. Der Waldanteil in Rheinhessen beläuft sich auf weniger als 5%, in Rheinland-Pfalz nimmt der Wald einen Flächenanteil von 42% ein. Er grenzt unmittelbar an die Stadtteile Mainz-Gonsenheim, Mainz-Mombach und Mainz-Finthen an und ist ein intensiv genutztes Naherholungsgebiet.

Des Weiteren wird er von der Gemeinde Budenheim, Heidesheim und den Autobahnen A 60 und A 643 umschlossen. Die Region Rheinhessen und der Lennebergwald gehören ebenso zu den trockensten und wärmsten Waldgebieten Deutschlands. Mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von nur 10° sowie Niederschlägen von 500 mm ermöglicht der Lennebergwald wenig erhaltenen Florenelementen aus der Steppenzeit eine am weitesten nördlich gelegene Heimat. Dieser Artenreichtum ist entstanden, weil der Lennebergwald kein einheitlicher Wald ist. Abwechslungsreiche, mosaikartig strukturierte Waldbilder bieten die unterschiedlichsten Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

Die Kiefernwälder- und der Kiefern-Eichenwald, oft mit reichlichem Unterwuchs und zahlreichen Sträuchern – sind die prägende Waldgesellschaft. Diese Wälder sind meist licht und bergen eine Flora, deren besonders charakteristische Arten – Orchideen (z.B. das rote Waldvögelein), Sand- und Hügelveilchen sowie Wintergrüngewächse – allerdings in der letzten Zeit stark zurück gegangen und teilweise auch praktisch ausgestorben sind.

Eine besondere regionale und politische Bedeutung hat der Lennebergwald für die umliegenden Gemeinden. Zu Anfang des 20. Jahrhunderts kaufte Baron von Waldthausen große Flächen des heutigen Lennebergwaldes und erbaute 1907 ein Schloss, das auch heute noch als prägendes bauliches Element weit sichtbar und Verwaltungssitz des Rheinland-pfälzischen Sparkassen- und Giroverbandes ist. Nach seinem Tod erwarb der „Zweckverband zur Erhaltung des Lennebergwaldes“, ein Zusammenschluss von Stadt Mainz und Landkreis, die Waldflächen, um ihre Abholzung nach dem 2.Weltkrieg zu verhindern. Die heutigen Eigentümer des ca. 730 ha großen Lennebergwaldes sind das Land Rheinland-Pfalz und der Zweckverband, ein geringerer Anteil ist Privateigentum. Die Stadt Mainz und die Gemeinde Budenheim haben ihren Waldbesitz 1998 in den Zweckverband eingebracht.

2. Sensibilität des Waldes

Der komplette Lennebergwald ist Naturschutzgebiet. Zweck des Naturschutzgebietes ist die Erhaltung und Entwicklung des Kiefernwaldes und von Trockenbiotopen als Lebensraum für Mensch, Tiere und Pflanzen. Dazu müssen neben den forstlichen auch andere Pflegemaßnahmen wie Mahd, Beweidung und Auflichtung von Waldflächen durchgeführt werden. Um besonders wertvolle Bereiche vor Übernutzung zu schützen, aber auch den Erholungswert für den Menschen zu erhalten, wurden verschiedene Gebote erlassen, die das Wandern, Joggen und Spazierengehen sowie das Reiten in diesem Naherholungsgebiet ordnen. Daher ist Wandern, Joggen und Spazierengehen nur auf den vorhandenen Wegen, das Reiten nur auf den speziell dafür ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Nicht nur für den Naturschutz, sondern gerade auch für die Naherholung hat der Lennebergwald eine herausragende Bedeutung. Hundert Kilometer Wander- und Reitwege sind vorhanden, die auch intensiv gepflegt werden müssen. Eine Million Waldbesucher pro Jahr (!) unterstreichen die Bedeutung des Lennebergwaldes für die Naherholung der Landeshauptstadt Mainz und der umliegenden Gemeinden. Zwei Autobahnen, die A 60 und die A 643, durchschneiden den Lennebergwald. Hinzu kommen zwei Landesstraßen, eine Bahn-Haupttrasse, ein Campingplatz und ein Golfplatz; sie zeigen auf, wie intensiv die rheinhessische Landschaft um den Lennebergwald genutzt wird.

3. Verpachtete Jagd – zahlreiche Konfliktfelder

Der Lennebergwald war bis 2004 in mehrere Jagdbezirke eingeteilt. Der Eigenjagdbezirk des Landes, der Jagdbezirk des Zweckverbandes und zwei gemeinschaftliche Jagdbezirke von der Gemeinde Budenheim und der Stadt Mainz haben für eine erhebliche Zersplitterung der jagdlichen Zuständigkeiten geführt. Eine zeitlich sehr intensive Koordinationsarbeit mit den Jagdpächtern – zum Teil ohne Erfolg – war von Seiten des Forstamtes, des zuständigen Revierleiters und der politisch Handelnden zu leisten, um die notwendigen waldbaulichen und naturschutzrelevanten Arbeiten durchzuführen.

Obstfelder und Industriegebiete sowie intensive Bebauung erschweren eine ordnungsgemäße Bejagung und erfordern eine professionelle Ausbildung. Foto: Dr. Gerhard Hanke

Im Rahmen der Jagdbewirtschaftung gab es mit den Jagdpächtern eine Reihe von Konfliktfeldern, die mit der Besonderheit des Lennebergwaldes als Naturschutzgebiet und als Erholungswald zusammen hängen. Eine herkömmliche Jagdausübung, wie diese in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz in den weniger dicht besiedelten Gebieten möglich ist, war im Lennebergwald praktisch seit Beginn der 60er Jahre schon nicht mehr denkbar. Die besondere Problematik des Lennebergwaldes als Naturschutz- und Naherholungsgebiet für 1 Million Menschen wurde in wesentlichen Teilen von den Jagdpächtern nicht akzeptiert. Die gerade vom Naturschutz geforderten Maßnahmen, z.B. die Beweidung mit Schafen, Exkursionen im Sinne einer forstlichen Öffentlichkeitsarbeit, wurden vielfach als Jagdstörung angesehen. Besonders im stadtnahen Bereich ist ein sensibler Umgang mit der Erholung suchenden Bevölkerung erforderlich, da das Verständnis für die Notwendigkeiten der Jagdausübung im Interesse einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft nicht immer vorhanden ist.

Eine ausreichende Präsenz der Jagdausübungsberechtigten ist in einem stadtnahen Jagdrevier besonders erforderlich. Allein im Jahre 2003 waren 44 Wildunfälle an der Straße zwischen Budenheim und der Autobahnauffahrt Heidesheim zu regeln. Diese Wildunfälle wären sicherlich deutlich geringer eingetreten, wenn an den „Brennpunkten“ zielgerichtet gejagt worden wäre. Im Übrigen ist natürlich auch die Verringerung der Verkehrsunfälle ein politisches und jagdliches Ziel, das mit den Jagdpächtern nicht umgesetzt werden konnte. Eine ausreichende Präsenz der Jagdausübungsberechtigten in ihren Jagdrevieren war nicht gewährleistet.

4. Jagd wird kommunal

Nach und nach setzen sich dann bei den Vertretern des Zweckverbandes zur Erhaltung des Lennebergwaldes die Auffassung durch, das Jagdrecht im Lennebergwald selbst auszuüben und die Jagd nicht mehr zu verpachten. Als Vorteile einer eigen genutzten Jagd waren letztlich folgende Argumente Ziel führend:

  • Die unmittelbare Steuerungs- und Einflussmöglichkeit der Jagd mit den Zielsetzungen des Zweckverbandes
  • schwierige und zeitaufwendige Abstimmungen mit den Jagdpächtern und seinen Mitjägern entfallen
  • der Vorrang der Naturschutzziele, z.B. die Beweidung mit Schafen von Teilen des Lennebergwaldes, kann nunmehr durchgesetzt werden
  • die notwendigen waldbaulichen Maßnahmen können nach ihrer sachlichen und zeitlichen Notwendigkeit ungestört realisiert werden
  • die Naturschutzverordnung und die Schutzkonzeption für den Lennebergwald können uneingeschränkt umgesetzt werden
  • der Jagdbetrieb kann räumlich und zeitlich so gesteuert werden, dass Konflikte zwischen den Erholungsuchenden, dem Naturschutz und der Öffentlichkeitsarbeit vermieden werden
  • Konflikte zwischen Waldbesuchern im Rahmen der Jagdausübung können eigenständig und einheitlich gegenüber der Bevölkerung und den anderen Behörden eingebracht werden
  • der Jagdbetrieb kann in die Umweltbildung integriert werden
  • eine bessere Umsetzung wildbiologischer und jagdpraktischer Erkenntnisse sollen im Rahmen einer Vorbildfunktion helfen,Wildschäden zu vermeiden
  • die Forstschutzkosten, wie z.B.Verbissschutz und Forstzäune, sollen künftig ganz entfallen
  • eine Wildbretvermarktung am „Grünen Haus“ soll mit dazu beitragen, das gesunde Wildbret bekannter zu machen und letztlich auch den Wildabsatz zu verbessern
  • private Jäger sollen mit in den Jagdbetrieb integriert werden
  • die hohen Wildunfälle sollen drastisch reduziert werden, indem an „Brennpunkten“ gejagd wird.
Streuobstwiesen am Rhein sind ideale Biotope vor allem für Rehwild. Auch Schwarzwild fühlt sich dort wohl.

Selbstverständlich wurden auch die Nachteile einer eigen genutzten Jagd ausreichend berücksichtigt. Die Vorteile überwogen aber deutlich. Die zu erwartenden Einnahmenausfälle aus den verpachteten Jagden sollten durch Einnahmen aus dem Wildbretverkauf, Vergabe von Einzelabschüssen und deutlich geringeren Forstschutzkosten ausgeglichen werden.

Die Entscheidung des Zweckverbandes zur Erhaltung des Lennebergwaldes für eine Eigennutzung der Jagd fiel nach eingehender Beratung einstimmig aus. Am 01. April 2004, am 01. April 2005 und am 01. April 2006 wurden der gemeinschaftliche Jagdbezirk Budenheim, der Zweckverbandswald und der staatliche Eigenjagdbezirk Landesforsten zu einer gesamten Jagdrevierfläche von 1.050 ha vereinigt. Alle Beschlüsse hierzu fielen nach eingehender, sorgfältiger Beratung einstimmig aus.

5. Bisherige Ergebnisse der kommunalen Jagd

Situation aus dem Naturschutzgebiet entlang des Rheins.

Zug um Zug wurden die vereinbarten Ziele umgesetzt. Hierzu gehört insbesondere die Verringerung der Wildunfälle um 50%. Zwölf fest mitjagende örtliche Jäger beteiligen sich intensiv an der Bejagung vor allem an Wildschadensschwerpunkten. Inzwischen gibt es im Lennebergwald keine Zäune zum Schutz vor Wildverbiss mehr. Der Waldbau findet ohne Forstschutzmaßnahmen statt. Auch im Agrarbereich gibt es praktisch keine ersatzpflichtigen Wildschäden. Die Akzeptanz und die Notwendigkeit der Jagd in der Bevölkerung sind durch zahlreiche Informationsveranstaltungen im Rahmen der Umweltbildung gestiegen. Der kommunale Forstwirtschaftsmeister, der inzwischen erfolgreich eine Berufsjägerausbildung abgeschlossen hat, überzeugt durch ein professionelles Jagd- und Wildmanagement. Der Berufsjäger ist Ansprechpartner für die Bürger, z.B. bei Nachfragen, die sich auf alle Wildarten beziehen. Damit sind die politisch Verantwortlichen den hohen Anforderungen in einem stadtnahen Erholungsgebiet nachgekommen, für mehr Professionalität in der Jagdbewirtschaftung zu sorgen. Ein ganz besonders wichtiger Teil ist neben der praktischen jagdlichen Arbeit auch der sensible Umgang mit der Bevölkerung, der mit jagdlichen Veranstaltungen und jagdlichen Einrichtungen die Notwendigkeit der Jagd erläutert werden muss.

Die Verringerung der Wildunfälle hat neben einer Verringerung der wirtschaftlichen Schäden um ca. 75.000,– € auch eine nicht in Euro zu bemessende höhere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer gebracht. 25 Verkehrsunfälle weniger bedeuten auch weniger Personenschäden, weniger Einsatz der kommunalen Mitarbeiter, weniger Einsatz der Polizei und auch eine Verbesserung des Verkehrsflusses. Allein schon hierdurch hat sich die kommunale Jagd mehr als ausgezahlt.

Unabhängig davon konnten die Einnahmen durch Jagderlaubnisscheine für die mitjagenden Jäger, die Wildbreterlöse und einen Wildbretverkauf nicht nur die bisherigen Ausgaben decken, sondern konnten auch einen Mehrerlös gegenüber der reinen Jagdverpachtung erzielen.

6. Fazit

Nach einer fünfjährigen Probezeit können wir feststellen, dass sich die kommunale Bejagung des Lennebergwaldes ohne Zweifel bewährt hat. Im stadtnahen Bereich ist eine professionelle Ausrichtung der Jagd unerlässlich. Die Jagd wird im Rahmen der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit offensiv erläutert. Ein ausgebildeter Berufsjäger ist Garant für eine professionell ausgerichtete Bejagung. Die Jagd hat sich im Lennebergwald eindeutig den Zielen des Naturschutzes und der Erholung der einheimischen Bevölkerung unterzuordnen.

Wanderwege, eine intensive Nutzung als Erholungswald, dichter   Brombeerbewuchs ermöglichen einen sicheren Einstand, gute Deckung und   ausreichende Äsung für Schwarz- und Rehwild.

Die wesentlichen Ziele, Verringerung der Wildschäden und der Wildunfälle, konnten durch eine an den Schadensschwerpunkten ausgerichtete Jagd erreicht werden. Die durch das Forstamt Rheinhessen gemeinsam mit dem Zweckverband zur Erhaltung des Lennebergwaldes mit Beginn des Jagdjahres 2004 aufgebaute selbstgenutzte Jagd ist derzeit von allen politisch Handelnden voll akzeptiert. Am Beispiel des Lennebergwaldes mit einer Jagdfläche von 1.050 ha im Ballungsgebiet konnte gezeigt werden, dass eine gemeinsam mit den Kommunen und den Waldbesitzern auf die örtlichen Bedürfnisse ausgerichtete Bejagung in kommunaler Hand ein erfolgreiches Modell sein kann. Ab dem 01.09.2009 hat das bisherige staatliche Forstrevier Lenneberg eine kommunale Revierleitung erhalten.


Quelle: Gemeinde und Stadt November 2009