BlitzReport – Fachbeirat "Forst und Jagd" Februar 2017


Muster-Jagdpachtvertrag; Jagdgenossenschaften; Umsatzsteuerpflicht

 

Im Gefolge der mit § 2b Umsatzsteuergesetz vollzogenen Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand unterliegen auch Jagdgenossenschaften ab dem Jahr 2017 bei der Jagdverpachtung der Umsatzsteuerpflicht. Umsatzsteuerpflichtig ist die Jagdgenossenschaft unabhängig davon, ob die Zahlung der Umsatzsteuer auf den Jagdpächter übertragen wurde bzw. werden kann.
Der GStB hat den Jagdgenossenschaften im Jahr 2016 empfohlen, in jedem Fall eine Optionserklärung bis zum 31.12.2016 (Ausschlussfrist) abzugeben, um von der Übergangsregelung zur Umsatzsteuerbefreiung bis 31.12.2020 Gebrauch machen zu können. Ab 01.01.2021 ist die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung zu prüfen.
Nach Einschätzung des GStB liegt es im gemeinsamen Interesse von Jagdgenossenschaft und Jagdpächter, die Umsatzbesteuerung soweit wie möglich zu vermeiden. Soweit und sobald seitens der Jagdgenossenschaft Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung abzuführen ist, hat der Pächter ab diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuer auf Flächenpacht und Waldwildschadensverhütungspauschale in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %) zusätzlich an den Verpächter zu entrichten. Der Muster-Jagdpachtvertrag des GStB (Stand: 01.02.2017) ist in § 5 Abs. 1 für gemeinschaftliche Jagdbezirke diesbezüglich neu gefasst worden.

Weitere Info: GStB-N Nr. 0016/2017

BR 014/02/17 DS 765-00

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