BlitzReport Fachbeirat "Forst und Jagd" Februar 2020


Jagdsteuer; Bemessung nach dem Durchschnittspachtpreis; Satzungen

Das OVG Rheinland-Pfalz hatte mit Urteil vom 23.05.2017, Az.: 6 A 10971/16, entschieden, dass die Regelung über die Bemessung der Jagdsteuer nach dem Durchschnittspachtpreis vergleichbarer Jagdbezirke gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 KAVO von der Verordnungsermächtigung in § 6 Abs. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG nicht gedeckt und daher unwirksam ist. Das OVG folgte mit seiner Entscheidung dem VG Koblenz (Urteil vom 27.10.2016, Az.: 5 K 224/16).
Das Ministerium des Innern und für Sport stellt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (LT-Drs. 17/10483) fest, dass die Jagdsteuersatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte weder einer Vorlage- noch einer Genehmigungspflicht unterliegen. Eine Abfrage bei den 24 Landkreisen habe ergeben, dass eine Anpassung der Jagdsteuersatzungen an die Rechtsprechung des OVG weit überwiegend (noch) nicht erfolgt sei.

BR 022/02/20 DS/765-00

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