BlitzReport Mai 2015

BlitzReport Mai 2015 © GStB

Gemeindewald; NATURA 2000-Bewirtschaftungsplanung

  

Gegenwärtig werden vielerorts seitens der oberen Naturschutzbehörden die Entwürfe von Bewirtschaftungsplänen für FFH-Gebiete vorgelegt. Die Kommunen sind als Planungsträger und im Regelfall auch als Waldeigentümer betroffen. Aus Sicht des GStB ist dringend anzuraten, sich vor Ort intensiv mit den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne auseinanderzusetzen.
Der Ausschuss für Forsten und Umwelt des GStB hat in seiner Sitzung am 16.04.2015 einmütig die folgende Positionierung vorgenommen:

  1. Das Land Rheinland-Pfalz ist aufgefordert, den Vertragsnaturschutz im Wald mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten und/oder eine eigene Förderrichtlinie für NATURA 2000-Gebiete im Wald zu erlassen.
  2. Im Falle einer Verknüpfung der naturschutzfachlichen Bewirtschaftungsplanung mit der forstbetrieblichen Forsteinrichtung ist es zwingend, dass formal getrennte Planungswerke existieren.
  3. Zu den Aufgaben der (staatlichen) Gemeinschaftsforstämter gehört es, die waldbesitzenden Gemeinden hinsichtlich der Auswirkungen der NATURA 2000-Bewirtschaftungsplanung auf die Waldbewirtschaftung intensiv zu beraten und deren Interessen gegenüber den Naturschutzbehörden bzw. den Planungsbüros aktiv zu vertreten.


BR 041/05/15 DS/866-00


Landesnaturschutzgesetz; Gesetzentwurf; Nestschutz; Waldbewirtschaftung und Jagdausübung


Das Landesnaturschutzgesetz ist als Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 16/4910) in den Landtag eingebracht worden. Im Rahmen des im Vorfeld erfolgten Beteiligungsverfahrens hatte der GStB u. a. die Vorschrift über den Nestschutz deutlich kritisiert. Der Referentenentwurf sah spezielle Regelungen zum Schutz von Schwarzstorch, Fischadler, Baum- und Wanderfalke, Uhu, Weihen, Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Eisvogel vor. Danach waren in der Zeit vom 1. Februar bis 31. August eines Jahres u. a. Maßnahmen unter Einsatz von schweren Maschinen und die Jagdausübung in einem Bereich von 300 Metern um ein Nest verboten (vgl. BR 052/05/14, 074/07/14).
Der Gesetzentwurf legt in § 24 „Nestschutz“ nunmehr fest, dass in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli eines Jahres bei Maßnahmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Jagdausübung auf die Fortpflanzung und Aufzucht der genannten Vogelarten Rücksicht zu nehmen ist. Die Neuformulierung trägt der Kritik des GStB weitgehend Rechnung. Lediglich der unmittelbare Bereich in und um den Nistplatz darf während der Brut und Aufzuchtzeit nicht durch Tätigkeiten des Menschen in seinem Charakter verändert werden. Für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie für die Jagd wird (lediglich) ein allgemeines Rücksichtsnahmegebot formuliert. Dieses kann bei Bedarf durch Vereinbarungen orts- und artspezifisch konkretisiert werden.

BR 042/05/15 DS/866-00

Gebäudeversicherung; Unterbringung von Asylsuchenden

Die Bemühungen des GStB in Sachen Gebäudeversicherung bei der Unterbringung von Asylsuchenden waren erfolgreich. Der GStB hatte mit Schreiben vom 09.03.2015 an die in Rheinland-Pfalz tätigen Kommunalversicherer die pauschale Annahme einer Risikoerhöhung durch die Unterbringung von Asylsuchenden und die damit verbundenen Beitragserhöhungen bei den Gebäudeversicherungen kritisiert und die pauschale Einschätzung dieser Personengruppe als besonderes Gefahrenpotenzial als diskriminierend abgelehnt.
Die Versicherungskammer Bayern wird entsprechend ihrer Pressemitteilung vom 23.04.2015 bis auf Weiteres bei der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen in privatgenutzten Gebäuden keine Zuschläge mehr erheben.

Weitere Info: GStB-N Nr. 0052/2015, 0080/2015

BR 043/05/15 CR 044-00


Besoldung; Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten


Die Ministerin der Finanzen informiert mit Schreiben vom 20.04.2015 über die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten des Landes. Danach sollen unter Berücksichtigung der zum 01.01.2015 bereits erfolgten Anpassung von 1% die linearen Anpassungen zeit- und wirkungsgleich umgesetzt werden. Die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens wird jedoch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Auf der Homepage des Landesamtes für Finanzen werden die notwendigen Informationen kurzfristig zur Verfügung stehen.

Weitere Info: GStB-N Nr. 0081/2015

BR 044/05/15 CR 023-44


Besoldung; Richter und Staatsanwälte


Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem am 05.05.2015 verkündeten Urteil zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten die auf der Grundlage des Landesbesoldungsgesetzes Rheinland-Pfalz geregelte R-Besoldung geprüft und für verfassungsgemäß erachtet. Die Eingangsrichterbesoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt wurde für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht legt erstmals Kriterien fest, anhand derer eine Unteralimentation bestehen kann.

Weitere Info: GStB-N Nr. 0087/2015

BR 045/05/15 CR 023-44


Gewerbeordnung; Abzocke durch die GES Registrat GmbH, Berlin


Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung weist mit Schreiben vom 16.04.2015 an die Leiterinnen und Leiter der Ordnungsbehörden auf ein unseriöses Geschäftsmodell der GES Registrat GmbH hin. Durch Unterschrift eines Trickformulars wird ein Vertrag mit dreijähriger Laufzeit über 996 € Kosten im Jahr geschlossen. Das Ministerium empfiehlt, solche „Angebotsformulare“ zu entsorgen. Für den Fall einer Zahlungsaufforderung nach ausgefülltem und unterschriebenen „Angebotsformular“ empfiehlt es sich, schriftlich unverzüglich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) zu erklären und weiterhin keine Zahlung zu leisten.

Weitere Info: GStB-N Nr. 0077/2015

BR 046/05/15 CR/140-00


Windenergieanlagen auf Waldstandorten


Moderne Windenergieanlagen beeinträchtigen nach Einschätzung der Landesregierung (LT-Drs. 16/573 S. 4) aufgrund ihrer Nabenhöhe und der Anordnung der Rotoren über dem Wald die Waldwirkungen im Umgebungsbereich grundsätzlich nicht mehr. Waldgebiete werden insbesondere bei hoher Windhöffigkeit, großer Ortsferne, geringen naturschutzfachlichen Restriktionen und beim Vorhandensein bereits bestehender Infrastruktur für die Windenergienutzung als geeignet angesehen. Mit Stichtag 31.12.2014 stehen in Rheinland-Pfalz 310 Windenergieanlagen im Wald (LT-Drs. 16/4726). 20 dieser Windenergieanlagen wurden in NATURA 2000-Gebieten errichtet, hiervon 3 im Landkreis Mainz-Bingen, 2 im Rhein-Hunsrück-Kreis und 15 im Westerwaldkreis.
Nach Einschätzung der Landesregierung (LT-Drs. 16/4736) gibt es keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Wildkatzen und Luchse durch den Betrieb von Windenergieanlagen gefährdet werden. Ihre Wanderungen können durch Hindernisse gestört werden. Bei Windenergieanlagen im Wald ist davon auszugehen, dass eine Betroffenheit mit Ausnahme der Auswirkungen in der Bauphase nicht besteht.

BR 047/05/15 DS/866-00


Holzverwendung; Bauen von Holzhäusern
Im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (LT-Drs. 16/4849) teilt die Landesregierung mit, dass der Anteil der seit 2010 in Holzbauweise errichteten Wohngebäude etwa 21% beträgt. Rheinland-Pfalz liegt damit im Bereich des Ein- und Zweifamilienhausbaus im Ländervergleich an dritter Stelle, signifikant über dem Bundesdurchschnitt. Insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes hält es die Landesregierung für wünschenswert, wenn sich die Holzbauquote im Bereich der Objektbauten erhöht. Die im Zuge des Dritten Landesgesetzes zur Änderung der Landesbauordnung vorgeschlagene Einführung einer neuen Gebäudeklasse und die damit verbundene Reduzierung von Einzelanforderungen an bestimmte sicherheitsrelevante Bauteile (Tragwerk, Raumabschlüsse) wird nach Auffassung der Landesregierung die Holzbauweise befördern. Danach ist die Errichtung solcher Gebäude mit bis zu fünf Geschossen (bisher drei) allgemein möglich. Größere Gebäude und Sonderbauten können wie bisher auch im Einzelfall, etwa unter Berücksichtigung der vorgesehenen brandschutztechnischen Infrastruktur, zugelassen werden. Die Landesregierung betont, dass die Entscheidung für einen Baustoff vor dem Hintergrund der individuellen Anforderungen vor Ort eigenverantwortlich getroffen wird. Die Landesbauordnung enthalte insoweit keine Vorgaben.

BR 048/05/15 DS/866-00

Fachbeirat „Forst und Jagd“; Wechsel des Ansprechpartners


Der GStB und der Städtetag haben im Jahr 2011 den Fachbeirat „Forst und Jagd“ eingerichtet. Ziel ist, die Kommunalverwaltungen sowie die ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister und Jagdvorsteher in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Die zentrale Dienstleistung im Rahmen des Fachbeirats besteht in einer Beratung vor Ort, insbesondere im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Zwischenzeitlich haben sich 70 Kommunalverwaltungen (überwiegend Verbandsgemeinden) dem Fachbeirat angeschlossen. Die Aufgabe der örtlichen Beratung wird seit 01.05.2015 von Alexander Wendlandt, Forstbeamter des höheren Dienstes, wahrgenommen, der seitens des zuständigen Ministeriums dem GStB zugewiesen wurde. Er folgt Georg Bauer nach, der in den Dienst von Landesforsten zurückkehrt. Alexander Wendlandt ist unter Tel.: 06131/2398165 und E-Mail: awendlandt@gstbrp.de erreichbar.

BR 049/05/15 DS/765-00


Kommunalwettbewerb HOLZProKlima 2015

Der Kommunalwettbewerb HOLZProKlima, den der GStB als Partner unterstützt, soll deutlich machen, dass Wald und Holz wegen der Aufnahme von CO2 aus der Atmosphäre und der langfristigen Bindung des Kohlenstoffs in Holzprodukten eine hohe Bedeutung beim Klimaschutz haben. Die kommunale Ebene ist in zweifacher Hinsicht berührt: Zum einen steht fast die Hälfte des Waldes in Rheinland-Pfalz im Eigentum von 2.000 Gemeinden und Städten. Zum anderen können Kreise, Städte, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden, speziell in den Bereichen Bauen und Wohnen, zu einem vermehrten Einsatz von Holzprodukten beitragen. Holznutzung und Holzverwendung vor Ort dienen dem Klimaschutz, stärken aber auch die heimische Wirtschaft, fördern die regionale Wertschöpfung und sichern damit Arbeitsplätze.
Im Rahmen des Kommunalwettbewerbs können sich bis zum 30.06.2015 Städte, Gemeinden und Landkreise mit vorbildlichen Projekten und Konzepten bewerben. Der Ausschreibungstext und die Bewerbungsunterlagen finden sich im Internet. Hier können auch die bislang eingereichten Projekte eingesehen werden.

Weitere Info: www.holzproklima.de

BR 050/05/15 DS/866-00

Umweltpreis 2015

Der Umweltpreis des Landes wird für herausragende Leistungen für den Schutz der Umwelt, der biologischen Vielfalt und der natürlichen Ressourcen sowie für den Naturschutz vergeben. Dazu zählen z. B. innovative und kreative Leistungen für die Umwelt, herausragendes ehrenamtliches Engagement oder Bildungsprojekte. Der Umweltpreis besteht aus einem Preisgeld von 9.000 €, das die besten sechs Projekte zu gleichen Teilen erhalten. Auch Kommunen können sich bis zum 19.06.2015 bewerben.

Weitere Info: www.mulewf.rlp.de/ministerium/ehrenamt-und-preise/

BR 051/05/15 HF/670-03

Kommunalfinanzen; Verschuldung

Die Verschuldung der Kommunen steigt bundesweit weiter an. Gegenüber dem Vorjahr ist die Gesamtverschuldung Ende 2014 um weitere 6 Mrd. € angestiegen und liegt nun bei 140 Mrd. €. Davon sind 50 Mrd. € Kassenkredite und 90 Mrd. € Kreditmarktschulden bzw. Investitionskredite. Dies geht aus der aktuellen Verschuldensstatistik des Statistischen Bundesamts für 2014 hervor. Dabei ist die Lage in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. In sechs Ländern konnte die Gesamtverschuldung gesenkt werden (BaW, Bay, BrB, MV, NRW, SN), nur in vier Ländern die Kassenkredite (BaW, BrB, Nds, SN). Dagegen stieg – wie in den meisten Flächenländern – auch in Rheinland-Pfalz die Verschuldung weiter an, der Anstieg schwächte sich jedoch etwas ab. Die Kassenkredite stiegen um 112 Mio. € auf nunmehr 6,390 Mrd. € an, die Gesamtverschuldung um 400 Mio. € auf 45,2 Mrd. € (Kern- und Extrahaushalte einschließlich Zweckverbände).

BR 052/05/15 TR/910-00

TTIP; Beratungen im Europäischen Parlament

Die inzwischen neunte Runde der Verhandlungen über das transatlantische Handels- und Investitionsabkommen TTIP zwischen EU und USA wurde Ende April abgeschlossen. Parallel dazu haben sich die meisten Ausschüsse des Europäischen Parlaments (EP) in den letzten Wochen intensiv mit diesem Thema befasst. Im Mittelpunkt stehen dabei das Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS), die ILO-Kernarbeitsnormen, die öffentlichen Dienstleistungen sowie Datenschutzfragen. Insbesondere das ISDS wurde in vielen Ausschüssen abgelehnt und vorgeschlagen, es nicht in das TTIP aufzunehmen. Der federführende Handelsausschuss wird Ende Mai eine TTIP-Resolution verabschieden, die dann im Juni im EP beraten und beschlossen werden soll.

BR 053/05/15 TR/800-98