BlitzReport SONDERINFO: Kommunalfinanzen 2003

BlitzReport SONDERINFO: Kommunalfinanzen 2003 © GStB

„Rettet die Kommunen“
Rheinland-pfälzische Kommunen sind Pleite
Eckwerte


  • Das Finanzierungsdefizit stieg von 167 Mio. € im Jahr 2000 (1999: 65 Mio. €) auf 534 Mio. € an und erreichte damit nach 1994 (424 Mio. €) einen neuen Höchststand.
  • Mit rd. 135 EUR je Einwohner erzielten die Kommunen in Rheinland-Pfalz in 2001 damit das höchste Defizit in den westlichen Flächenländern.
  • Nach der Haushaltsplanung 2001 konnten 683 von 2.493 Kommunen ihren Haushalt nicht ausgleichen; dies waren 63 Haushalte mehr als im Jahr 2000 (1999: 611). Im Jahre 2002 sind es bereits 820.
  • Der Fehlbedarf war mit insgesamt 716 Mio. € höher als in den drei Vorjahren (1998: 434 Mio. €; 1999: 448 Mio. €; 2000: 411 Mio. €).
  • Die Verschuldung der kommunalen Haushalte ist in 2001 auf eine neue Rekordhöhe von 4,355 Mrd. € angestiegen (einschließlich Eigenbetriebe und Krankenanstalten: 8,411 Mrd. €). Hinzu kommen die Kassenkredite von 1,451 Mrd. € (Stand: 2. Quartal 2002) (777 Mio. € in 2000; 193 Mio. € in 1999).
  • Die Zinssteuerquote (Verhältnis der Zinsausgaben zu den Einnahmen aus Steuern) erreichte 2001 mit 12,9 % im Vergleich der letzten zehn Jahre den zweithöchsten Wert seit 1995 (13,3 %).
  • Seit 1990 stiegen die Ausgaben der rheinland-pfälzischen Kommunen auf Grund wachsender Aufgabenverpflichtungen oder Übertragung neuer Aufgaben und Lasten um 41,8 % (Durchschnitt der alten Flächenländer + 29,6 %).
  • Während die Steuereinnahmen des Landes abzüglich der allgemeinen Zuweisungen des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich im Zeitraum von 1990 bis 2001 um 41,5 % gestiegen sind, sind die kommunalen Steuereinnahmen einschließlich der allgemeinen Zuweisungen des Landes nur um 18,8 % angestiegen.
  • Der Anteil der rheinland-pfälzischen Kommunen am Gesamtsteueraufkommen im Land (einschließlich allgemeine Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich) hat sich von 36,8 % im Jahre 1990 auf 32,8 % im Jahre 2001 reduziert.
  • 10 % der kommunalen Einnahmen dienen der Finanzierung des kommunalen Angebots von Kindergartenplätzen. Das Land selbst leistet dazu aus eigenen Mitteln keinen Beitrag, gibt den Gemeinden aber eine umfangreiche Wunschliste vor, die von den Einrichtungsträgern (und den Eltern) zu finanzieren ist.





BR SI 01/1/03 HB/967-00



Sparpaket der Landesregierung; Ergebnisse der Klausurtagung des Ministerrats vom 25./26. November 2002

Die katastrophale Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung war Anlass für die Landesregierung, um in einer Klausurtagung über längst überfällige Konsequenzen und Reaktionen zur Haushaltskonsolidierung nachzudenken. Der Rotstift wurde angesetzt. Im Nachtragshaushalt 2003 sollen 356 Millionen Euro und im Doppelhaushalt 2004/2005 jeweils 392 Millionen Euro eingespart werden. Auf Grund der Haushaltskonsolidierungsmaßnahme werden für 2008 Ausgaben von 12.151 und Einnahmen von 12.181 Millionen Euro erwartet; damit soll ab 2008 jegliche Neuverschuldung vermieden werden.


Die notwendigen Einsparungen betreffen eine Vielzahl von Haushaltsansätzen. Dabei wird neben Maßnahmen wie Nullrunde der Ministerinnen und Minister die Hauptlast den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und direkt oder indirekt auch den Kommunen auferlegt, z. B.:
Kürzung der Haushaltsmittel für kulturelle Angelegenheiten um 4 Millionen Euro jährlich, Kürzung der Mittel für Arbeitsmarktpolitik um 10 Millionen Euro jährlich, Kürzung der für die Sozialverwaltung und für die Sozialhilfe veranschlagten Mittel um 11 Millionen Euro, Kürzung der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 8 Millionen Euro, Einsparungen von Zuschüssen zu Investitionen und Krankenhausträger von 20 Millionen Euro, Kürzung von baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und von Großbaumaßnahmen von 48 Millionen Euro, Kürzung der Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen um 14 Millionen Euro, Einsparung durch die Forststrukturreform um 5 Millionen Euro. Die Sparmaßnahmen des Landes werden das Kosum- und Investitionsklima nachhaltig beeinflussen und damit zu einem weiteren Verfall der Einnahmen beitragen.






BR SI 01/3/03 DF/967-00



Kommunaler Finanzausgleich als Reservekasse des Landes: Chronologie und Umfang der Eingriffe
1992 – 1995
In den Jahren 1992 bis 1995 war der Verbundsatz von 20,25 auf 19,75 v.H. abgesenkt worden; dies wurde erst für das Jahr 1996 rückgängig gemacht. Dies führte in dem genannten Zeitraum zu Mindereinnahmen von ca. 133,55 Mio EUR. Außerdem wurden die kommunalen Gebietskörperschaften über ihren Beitrag zur Deutschen Einheit zusätzlich mit 239,28 Mio EUR belastet. Auch dieser unberechtigte Eingriff wurde ab dem Jahr 1996 eingestellt.

1997
Der Finanzausgleich des Jahres 1997 wurde dadurch belastet, dass zusätzlich zu den Steuermindereinnahmen auch Negativabrechnungen in Höhe von rund 30 Mio EUR konzentriert vorgenommen wurden.

1998 - 1999
Mit dem Doppelhaushalt 1998 und 1999 wurde die Befrachtung des Finanzausgleichs mit den bisher aus Landesmitteln gezahlten Personalkostenerstattungen für Kindertagesstätten vorgenommen. Im Gegenzug wurden zwar die Schulbaumittel aus dem Finanzausgleich herausgelöst (2 Jahre später aber wieder eingefügt). Per Saldo ergab sich dadurch eine Befrachtung von rd. 35,79 Mio EUR. Zugleich wurde im Doppelhaushalt 1998 und 1999 die Erstattung nach dem Landesaufnahmegesetz um 11 % reduziert.

2000 - 2001
Im Doppelhaushalt 2000 und 2001 wurden die zwei Jahre zuvor herausgenommenen Schulbaumittel wieder eingestellt (Befrachtung 2001: 49,08 Mio. EUR; 2001 51,13 Mio. EUR). Daneben wurden auch die Musikschulmittel in den Finanzausgleich eingestellt und Mittel für die Krankenhäuser in Höhe von 5,11 Mio EUR 2000 und 15,34 Mio EUR 2001 in den Finanzausgleich gebracht. Die Mehrbelastungen summierten sich daher in 2000 auf rd. 56,24 Mio EUR und in 2001 auf rd. 69,02 Mio. EUR.

2002 - 2003
Die Grunderwerbsteuer ist ab dem Jahr 2002 verstaatlicht. Diese Entscheidung der Landespolitik und weitere Befrachtungen ergeben jährliche Zusatzopfer zulasten der Kommunen in Höhe von 70 Mio. EUR.
Zusammenfassung
Zusammengenommen sind dies Einmalbelastungen in Höhe von rund 373 Mio EUR aus den Jahren 1992 bis 1995 sowie dauerhafte Belastungen in einer Größenordnung von etwa 170 Mio EUR und Jahr.





BR SI 01/4/03 HB/967-00



Auswirkungen der Steuerschätzung vom November 2002 auf die Kommunalfinanzen ab 2003; Bugwelle bis 2007

Das Land Rheinland-Pfalz hat aus der Abrechnung des Kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2001 eine Forderung in Höhe von ca. 76 Mio. Euro. Die Höhe der Forderung für das Jahr 2002 wird derzeit auf ca. 154 Mio. Euro geschätzt. Diese Forderungen sind nach dem geltenden Finanzausgleichsgesetz spätestens in den Jahren 2004 beziehungsweise 2005 zu verrechnen. Zugleich wurde in der Sitzung der Finanzausgleichskommission am 18.11.2002 angekündigt, im Zuge der Aufstellung des Nachtragshaushaltes den Ansatz der Verbundmasse für das Jahr 2003 nach unten zu korrigieren. Damit würde die Finanzausgleichsmasse bis zum Jahr 2005 jährlich sinken. Vor diesem Hintergrund wurde in der Finanzausgleichskommission jeweils einstimmig (3 Vertreter des Landes und 3 Vertreter der kommunalen Seite) ein Beschluss mit folgendem Wortlaut gefasst:
Beschluss zur Verstetigung der Finanzausgleichsmasse bis zum Jahr 2006
„Die Finanzausgleichskommission Rheinland-Pfalz empfiehlt dem Landtag und der Landesregierung einvernehmlich (…) für den Nachtragshaushalt 2003, Doppelhaushalt 2004/2005 und das Haushaltsjahr 2006 die Finanzausgleichsmasse (ohne Umlagen) auf die Höhe von 1.606 Mio. Euro (siehe Anlage) festzuschreiben und die Quote der Zweckzuweisungen im Vergleichszeitraum nicht über das Niveau des Jahres 2002 zu erhöhen.
Sollte sich die Verbundmasse ungünstiger entwickeln als angenommen, so bleibt die garantierte Finanzausgleichsmasse erhalten. Die Darlehenssumme erhöht sich dann und die Laufzeit des Darlehens verlängert sich entsprechend. Sollte sich die Verbundmasse günstiger entwickeln als angenommen, steigt die Finanzausgleichsmasse nach vollständiger Tilgung des Darlehens entsprechend der gesetzlichen Regelung.“
Der Verstetigungseffekt lässt sich Mittels einer Übersicht dese Finanzministeriums verdeutlichen:
 


Dieser Beschluss führt zu einem Stopp des „freien Falls“ des Grundbetrags bei der Schlüsselzuweisung B 2 von 765 EUR auf 740 EUR statt 724 EUR oder tiefer. Die von der kommunalen Familie an das Land zurückzuzahlenden Finanzausgleichsmittel häufen sich zur gigantischen Bugwelle bis einschließlich dem Jahr 2005 auf 414 Mio. EUR an. Diese Bugwelle ist ab dem Jahr 2006 abzubauen, wenn nicht durch Steuermehreinnahmen vorher Mittel zugeführt werden können.






BR SI 01/5/03 DF/967-00

 
Basishaushalt
(Mio. EUR)
 

nach Kabinettsbeschluss (Mio. EUR)

 20022003200320042005200620072008
Ausg.:11.38011.59911.41911.43611.54511.75412.06412.252
Ausgabensteigerung  +3,0 %+0,1 %+1,0 %+1,8 %  
Einn.:10.53110.81810.64210.78510.94611.49111.82512.181
Zs.:      -239-72
Weit. Maßnm.:      +89+102
Finanzierungssaldo:-848-781-777-651-599-263-150+30
in Mio. Euro20012002200320042005200620072008
 EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuro
Verbundmasse x Verbundsatz1.490,81.473,21.534,01.631,71.652,51.753,21.798,61.843,6
Haushaltsansatz1.567,21.627,31.534,0     
Anspruch Land76,4154,10,0     
Abrechnung aus Vorjahren        
die FAG-Masse 1999 abweichend um 19,0      
die FAG-Masse 2000 abweichend um 23,223,2     
die FAG-Masse 2001 abweichend um   -76,4    
die FAG-Masse 2002 v. abweichend um    154,1   
die FAG-Masse 2003 v. abweichend um     0,0  
Zwischensumme 1.669,51.557,21.555,31.498,51.753,21.798,61.8432,6
Darlehen an die Kommunen  48,850,7107,7   
6a
Abrechnung des Darlehens an die Kommunen
    -147,2-59,80,0 
Finanzausgleichsmasse  1.606,01.606,01.606,01.606,01.738,91.843,6
Darlehensstand jeweils am 31. Dezember  48,899,5207,059,80,0