Finanzierung des Kita-Ausbaus: Verspieltes Vertrauen!


Die seitens der Landesregierung geplante Kita-Novelle ist ein wichtiger Schritt, um den Bedürfnissen der Eltern und Wirtschaft besser gerecht werden zu können. Mit dem sogenannten Kita-Zukunftsgesetz werden zentrale Weichen für eine Verbesserung der Qualität und den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung, aber vor allem auch deren Finanzierung gestellt. Die Konnexitätsgespräche zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zur geplanten Kita-Novelle sind nunmehr abgeschlossen. Es zeichnet sich ab, dass zwar punktuelle Verbesserungen wie zum Beispiel eine Anhebung bei dem Personalschlüssel sowie Abmilderungen bei den vorgesehenen Kürzungen von Personalkostenerstattungen für nicht besetzte Plätze aufgenommen werden, jedoch in den zentralen Punkten der auskömmlichen Aufgabenfinanzierung unterschiedliche Auffassungen zwischen der kommunalen Seite und der Landesregierung bestehen. Damit wird die Chance vertan, nach der ernüchternden Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs verspieltes Vertrauen der Kommunen gegenüber der Regierung wieder zurückgewinnen zu können.

Die Städte und Gemeinden wissen um die wichtige Aufgabe einer weiteren Verbesserung der Kindertagesbetreuung und unternehmen alles, was in ihrer Kraft steht, aber Bund und vor allem das Land, die den Rechtsanspruch schließlich eingeführt haben, müssen auch ihre Hausaufgaben machen. Um eine adäquate und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung anbieten zu können, bedarf es einer soliden Finanzierung der Aufgabe und vor allem des weiteren Ausbaus. Da das Land im Kita-Zukunftsgesetz die organisatorische und planerische Umsetzung festlegt, greift hier das seit 2004 in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip nach dem Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt!“. Alle Aufgabenübertragungen und -erweiterungen, Standarderhöhungen, Mehrbelastungen etc., die nach Einführung des strikten Konnexitätsprinzips in 2004 wirksam werden, lösen die sich daraus ergebenen Kostenerstattungsverpflichtungen an die Kommunen aus. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und damit eine neue Aufgabe bzw. neue Anforderungen an eine bestehende Aufgabe wurde durch das Land im Jahre 2005 geschaffen.

Unverständlich sind daher die Aussagen von Ministerin Stefanie Hubig, aber auch des Abgeordneten Daniel Köbler im Plenum im Februar, Zahlungen für Personal- und Investitionskosten vom Land an die Kommunen seien freiwilliger Natur, da es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine geborene kommunale Aufgabe handele.

Die Weigerung von Ministerin Hubig, sich nicht an die verbrieften Zusagen der Amtsvorgängerin Irene Alt in ihrer damaligen Zuständigkeit zu halten, ist mehr als eine große Enttäuschung, es geht mit einem kompletten Vertrauensverlust gegenüber der Landesregierung einher. Irene Alt hatte versprochen, dass die Beitragsfreiheit für die Eltern sich gegenüber den Kommunen nicht nachteilig auswirken und diese dafür eine Kompensation erhalten sollen. Mittlerweile ist der den Kommunen geschuldete Betrag auf über 80 Millionen Euro angewachsen.

Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung mit flexibleren Öffnungszeiten und einer Betreuung auch in den Randzeiten auf die Fahnen geschrieben. Es stellt sich allerdings die Frage, wie ernst dieses gemeint ist, wenn zwar ein Anspruch auf sieben Stunden Betreuung am Stück eingeführt wird, jedoch auf eine warme Mahlzeit für die Kinder verzichtet werden soll. Diese Regelung würde konnexitätsrelevant sein und einen Zahlungsanspruch der Kommunen auslösen.

Die siebenstündige Betreuung wird eine große Herausforderung werden, da sie regelmäßig personelle, organisatorische und bauliche Umstrukturierungen erfordert. Unterstützung durch die Landesregierung ist hier nicht in Sicht. Zusätzliche Landesmittel für Investitionen wie es 2008 Bund und Länder vereinbart hatten, hat es seitens des Landes nie gegeben. Der aktuelle Haushalt wurde im Bereich der Investitionen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung auf Null gesetzt, die Bundesmittel laufen zum 31.12.2019 aus.

Hinzu kommt, dass das Land bereits in der Vergangenheit keine originären Landesmittel für die Personalkostenerstattungen im Bereich der Kindertagesbetreuung bereitgestellt hat, sondern das Geld regelmäßig dem kommunalen Finanzausgleich, also dem Budget der Kommunen, entnimmt. Und das in nicht unerheblichem Maße: Für 2019 ist vorgesehen, dass die Kommunen 435 Millionen Euro und 465 Millionen in 2020 aus dem Kommunalen Finanzausgleich den Landesanteil für die Personalkostenerstattungen beisteuern.

Das Kita-Zukunftsgesetz – so wichtig und gesellschaftlich erwünscht der weitere Ausbau auch ist – darf nicht zum Zukunfts-Kostenfallengesetz der Kommunen werden! „Wer bestellt, der bezahlt“, ist die Grundlage des Prinzips, das dem Schutz der Städte und Gemeinden dienen soll. Darauf muss an dieser Stelle in aller Deutlichkeit hingewiesen werden.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 03/2019

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes