Kommunaler Finanzausgleich: Nur mit gestärkten Kommunen kann Zukunft gemeistert werden!


Solange die Ausgaben und damit der Finanzbedarf der Kommunen immer weiter steigen, wird auch bei steigenden Steuereinnahmen das Problem der seit Jahren dauerhaften Unterfinanzierung der Kommunen nicht gelöst. Hier hat das Land nunmehr endlich den Gesetzentwurf zu einem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz vorgelegt. Erstmals soll der Kommunale Finanzausgleich (KFA) anhand eines Mindestfinanzbedarfs ausgerichtet werden. Ob das Vorhaben hält, was es verspricht, ist fraglich. Angekündigt ist für 2023 ein Anstieg der KFA-Mittel um 275 Mio. Euro, wobei allerdings 170 Mio. Euro davon auf eine höhere Finanzausgleichsumlage zwischen den Kommunen zurückzuführen sind. Wichtig wird vor allem sein, dass die Mittel schlichtweg auch ausreichen, um den Mindestbedarf dauerhaft zu decken. Anhand der seitens des Landes zur Verfügung gestellten Berechnungen kann bislang keine Bewertung vorgenommen werden.

Bereits jetzt ist allerdings zu befürchten, dass die Ortsgemeinden die Verlierer bei den Zuweisungen des Landes aus der Reform werden, denn sie sind die einzige Gebietskörperschaftsgruppe, die bei Zuweisungen des Landes ein Minus ausweist. Die Hauptzuweisungsquelle der Ortsgemeinden – die Schlüsselzuweisungen A – sollen erheblich beschnitten und gleich dreifach begrenzt werden. Vor dem Hintergrund, dass rund 40 % der Kommunen einen negativen Finanzierungssaldo ausweisen, ist diese Kürzung nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. Inwieweit mögliche andere Schlüsselzuweisungen eine Besserstellung aufweisen, lässt sich anhand der wenigen Daten nicht herleiten.

Auch die geplante einheitliche Anwendung der Nivellierungssätze auf den kreisfreien und den kreisangehörigen Raum ist nicht sachgerecht. Da eine kreisfreie Stadt in der Regel mehr Infrastruktur und Freizeitangebote vorhält als eine Ortsgemeinde, die hierfür weniger Bedarf hat, sind die Realsteuersätze der kreisfreien Städte erfahrungsgemäß höher. Der seitens des Landes für die Gleichbehandlung angegebene Grund, im Interesse der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu handeln, greift eben gerade nicht.

Um die Finanzlage der Kommune in den Griff zu bekommen, sind daher Nachbesserungen beim geplanten KFA dringend erforderlich. Aber auch die Altschuldenfrage muss gelöst werden. Im Hinblick auf das steigende Zinsniveau sind diese ein Pulverfass und drohen zur Gefahr für die Handlungsfähigkeit vor Ort zu werden. Gemeinsam mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag hat der GStB daher eine Resolution zur Stärkung der Kommunalfinanzen durch Übernahme eines Teils der Liquiditätskredite durch den Bund verabschiedet. Erfreulich sind in diesem Zusammenhang die jüngsten Äußerungen des Bundesfinanzministers, die Altschuldenproblematik endlich angehen zu wollen. Den Ankündigungen müssen jetzt aber auch die Taten folgen. Hierfür braucht es auf Bundesebene nicht zwingend eine Grundgesetzänderung. Auch das Land muss jetzt handeln und nach erfolgter Verfassungsänderung nun schnell ein Umsetzungsgesetz vorlegen.

Die Kommunen sind bei der Krisenbewältigung systemrelevant. Nur starke und handlungsfähige Kommunen sind in der Lage, sich resilient aufzustellen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 5/2022

Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes